Kreditfinanzierung: Zinsgünstige Programme der KfW

Für energieeffiziente Gebäude unterstützt die bundeseigene KfW-Bankengruppe Kommunen und Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen – dazu gehört die Beleuchtung.


Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die größte nationale Förderbank. Sie hat unterschiedliche Förderprogramme für Kommunen und Unternehmen aufgelegt – zum 28. Juli 2022 haben sich die Förderbedingungen geändert. Spezielle Kredite mit Tilgungszuschüssen helfen bei der Finanzierung effizienter Beleuchtungsanlagen in Gebäuden und Liegenschaften. Für Unternehmen gibt es das Förderprogramm 263, für Kommunen und kommunale Einrichtungen das Programm 464. Sie gelten sowohl für den Bau und Kauf eines Effizienzgebäudes als auch die Komplettsanierung zum Effizienzgebäude. Die Förderung nur einer Technologie, wie etwa der Beleuchtung, ist damit über die KfW nicht mehr möglich. Die Konditionen sind in ihrer Höhe abhängig vom energetischen Standard.

Förderung für Kommunen (464)

Zwar bietet die KfW derzeit kein spezielles Programm für die kommunale Innenbeleuchtung an, gleichwohl können Kommunen und gemeinnützige Organisationen über den KfW-Zuschuss 464 bis zu vier Millionen Euro für Nichtwohngebäude in Anspruch nehmen – pro Vorhaben, das eine neue Effizienzgebäudestufe erreicht. Einen Energieeffizienz-Experten einzubinden, ist Voraussetzung für die Förderung. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanziert.

Was wird gefördert?

  • Energetische Maßnahmen, die zu einer Gebäudeeffizienzstufe führen: In diesem Rahmen werden Austausch oder Optimierung der Beleuchtung sowie Einbau oder Optimierung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation gefördert.
    • Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurück.
  • Sanierung von Baudenkmalen
  • Bei Neuerwerb: Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (etwa im Kaufvertrag)
  • Zusätzliche Förderung für Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten
  • Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ bei Effizienzgebäudestufe mit Nachhaltigkeitsklasse

Wer wird gefördert?

  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Gemeindeverbände
  • Zweckverbände  

Förderung für Unternehmen (263)

Der Förderkredit „Nichtwohngebäude – Gebäude energieeffizient sanieren (263)“ bietet im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Konditionen für Unternehmen.

  • Förderkredit ab 0,01 Prozent effektiver Jahreszins für Sanierung und Neubau
  • Kredit in Höhe von bis zu zehn Millionen Euro für ein Effizienzgebäude
  • Zwischen fünf und 25 Prozent Tilgungszuschuss
  • Zusätzliche Förderung, etwa für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierun

Weitere Informationen zu den KfW Programmen finden Sie auf der KfW-Webseite.

Informationen über Nachhaltigkeits­zertifizierung und Zertifizierungs­stellen: www.nachhaltigesbauen.de

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