Sicherheitsbeleuchtung: Auswahl, Installation und Betrieb

Die Sicherheitsbeleuchtung muss sich nach einem Blackout sofort über eine Sicherheitsstromquelle einschalten. Ersatzenergie wird aus einer sogenannten „Stromquelle für Sicherheitszwecke“ bezogen.


Geeignete Quellen für Ersatzenergie sind Batteriesysteme, Stromerzeugungsaggregate oder zwei separate, voneinander unabhängige Einspeisungen aus dem Versorgungsnetz. Ist nur eine Stromquelle für Sicherheitszwecke vorhanden, darf sie nach ASR A3.4/3, Pkt. 6.6 nicht für andere Aufgaben genutzt werden. Dabei gilt:

  • Batteriebetriebene, zentrale Stromversorgungssysteme müssen DIN EN 50171,
  • Einzelbatterieleuchten DIN EN 60598-2-22 und
  • Stromerzeugungsaggregate DIN 6280-13 und DIN 6280-14 entsprechen.

Beim Einsatz von separaten, voneinander unabhängigen Einspeisungen aus dem Versorgungsnetz ist per Bestätigung des Netzbetreibers nachzuweisen, dass beide Stromquellen nicht gleichzeitig ausfallen können.

 

  Batteriestromversorgung
Zentrales Stromversorgungssystem
ohne Leistungsbegrenzung (CPS)
Batteriespannung beliebig, vorzugsweise 216 V
Blei: 2,0 V/Zelle
Konstruktive Lebensdauer: 10 Jahre bei 20° C Umgebungstemperatur
Zentrales Stromversorgungssystem
mit Leistungsbegrenzung (LPS)
Batteriespannung beliebig, vorzugsweise 24 oder 48 V
Blei: 2,0 V/Zelle
Konstruktive Lebensdauer: mind. 5 Jahre/Empfehlung:
10 Jahre bei 20° C Umgebungstemperatur
Max 1.500 W für 1 Stunde
Max. 500 W für 3 Stunden
Einzelbatterie Li-Ion: 3,6 V/Zelle
NiMh: 1,2 V/Zelle
NiCd: 1,2 V/Zelle
Konstruktive Lebensdauer: 4 Jahre

Schaltungsarten der Sicherheitsbeleuchtung

Leuchten für die Sicherheitsbeleuchtung können in drei Schaltungsarten betrieben werden:

  • Bereitschaftsbetrieb – die Sicherheitsleuchten sind nur bei Netzausfall in Funktion. Diese Art der Schaltung darf in allen Gebäudearten zur Beleuchtung von Rettungswegen eingesetzt werden.
  • Dauerbetrieb – die Sicherheitsleuchten sind ständig in Funktion. Rettungszeichenleuchten müssen bis auf wenige Ausnahmen in Dauerschaltung betrieben werden.
  • Geschalteter Dauerbetrieb – die Sicherheitsleuchten werden mit den Leuchten der Allgemeinbeleuchtung ein- und ausgeschaltet.

 

Das Umschalten vom Normalbetrieb auf die Stromquelle für die Sicherheitsbeleuchtung muss erfolgen, wenn die Netzspannung für länger als 0,5 Sekunden den Nennwert der Bemessungsspannung um 40 Prozent unterschreitet. Funktioniert die übliche Stromversorgung wieder, müssen sich die Leuchten im Bereitschaftsbetrieb automatisch ausschalten. Gleichzeitig muss die Allgemeinbeleuchtung sofort selbstständig auf das notwendige Helligkeitsniveau schalten. Andernfalls darf sich die Sicherheitsbeleuchtung erst mit einer entsprechenden Rückschaltverzögerung automatisch ausschalten oder muss – z. B. in betriebsmäßig verdunkelten Räumen, wie Kinos – über eine Handrückschaltung manuell ausgeschaltet werden.

Batterien gehören nicht in den Restmüll

Gebrauchte Batterien und Akkumulatoren müssen, wie vom Gesetz verlangt, wieder verwertet werden. Mit dem Recyclingzeichen und der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnete Batterien dürfen nicht als Restmüll entsorgt, sondern müssen gesondert gesammelt werden (z. B. durch das gemeinsame Rücknahmesystem für Gerätealtbatterien (GRS) oder herstellereigene Rücknahmesysteme).

Damit Batterien bei der Anwendung nicht beschädigt werden, sind sie durch einen Tiefentladungsschutz gesichert. Er verhindert die völlige Entladung der Batterie: Wird die minimal zulässige Batteriespannung unterschritten, schaltet der Verbraucher ab.

Eine Sonderfunktion ist die zentrale Fernausschalteinrichtung. Sie verhindert, dass sich Batterien für Einzelbatterieleuchten und zentrale Stromversorgungssysteme in Ruhezeiten entladen. Steuerungs- und BUS-Systeme der Sicherheitsbeleuchtung müssen unabhängig von den Systemen der allgemeinen Beleuchtung arbeiten.

Simulation eines Netzausfalls

Ein Prüftaster oder ein Anschluss für eine Fernprüfeinrichtung zur Simulation eines Netzausfalls muss an jeder Einzelbatterieleuchte oder an der zentralen Stromquelle für Sicherheitszwecke angebracht sein. Prüftaster, die von Hand bedient werden, müssen selbsttätig in ihre Ausgangslage zurückkehren.

Betriebsanzeigen

Betriebsanzeigen und Überwachungseinrichtungen sind von der Art des Notbeleuchtungssystems abhängig. Bei einfachen Einzelbatterieleuchten zeigt eine Kontrolllampe nur an, dass sie geladen wird. Für Zentralbatterieanlagen sind unterschiedliche Betriebsanzeigen erforderlich. Sie informieren über Batteriespannung, Ladestrom, Verbraucherstrom, speisende Stromquelle und Störungen.

Sonderfunktionen

Eine zentrale Fernausschalteinrichtung verhindert, dass sich Batterien für Einzelbatterieleuchten und zentrale Stromversorgungssysteme in den Ruhezeiten entladen.

Steuerungs- und BUS-Systeme der Sicherheitsbeleuchtung müssen unabhängig von entsprechenden Systemen der allgemeinen Beleuchtung arbeiten (siehe z. B. DIN V VDE 0108-100, Pkt. 4.5).

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