Sicherheitsbeleuchtung: Licht trotz Netzausfall

Wenn die allgemeine Beleuchtung nach einem Stromausfall versagt, schaltet die Sicherheitsbeleuchtung ein. Ist nach einem Netzausfall mit Unfallgefahren zu rechnen, muss sie auch zu deren Vermeidung beitragen.


Die Sicherheitsbeleuchtung sorgt dafür, dass nach einem Ausfall der allgemeinen Beleuchtung ein Mindestmaß an Helligkeit gewährleistet ist und hilft auch in anderen Notsituationen: Bei einer Gebäudeevakuierung trägt sie z. B. wesentlich dazu bei, dass sich ortsfremde ebenso wie ortskundige Personen schneller orientieren und über Flucht- und Rettungswege in sichere Bereiche retten können.

Hauptaufgabe der Sicherheitsbeleuchtung ist es, nach einem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung durch Rettungszeichen und zusätzliche Sicherheitsleuchten

  • den Personen/Besuchern eines Gebäudes ein sicheres und gefahrloses Verlassen zu ermöglichen,
  • Panik zu verhindern,
  • Unfallgefahren auf dem Flucht- und Rettungsweg erkennbar zu machen.

Gefährdungsbeurteilung erforderlich

Bei Planung und Installation einer Sicherheitsbeleuchtung müssen Vorgaben des nationalen Baurechts sowie aus dem Arbeitsschutz beachtet werden. So fordert z. B. das Arbeitsschutzgesetz Unternehmen auf, eine Gefährdungsbeurteilung ihrer Arbeitsplätze zu erstellen. Geht daraus hervor, dass nach Ausfall der allgemeinen Beleuchtung mit einer Gefährdung gerechnet werden kann, muss eine Sicherheitsbeleuchtung installiert werden.

Bereiche der Sicherheitsbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtung gliedert sich in:

Merkmale der Sicherheitsbeleuchtung

Leuchten zur Ausleuchtung und Rettungszeichen zur Kennzeichnung müssen mindestens zwei Meter über dem Boden angebracht werden, um eine räumliche Ausleuchtung und Erkennbarkeit zu gewährleisten:

  • Ist ein Notausgang nicht direkt zu sehen, müssen ein oder mehrere beleuchtete oder hinterleuchtete Rettungszeichen entlang des Flucht- und Rettungsweges installiert werden.

Nach DIN EN 1838 sind nicht nur Flucht- und Rettungswege generell gut auszuleuchten. Die Norm sieht darüber hinaus auch die Beleuchtung weiterer sicherheitsrelevanter Bereiche und potenzieller Gefahrenstellen vor. Sicherheitsleuchten müssen deshalb an festgelegten Stellen angebracht werden (siehe PDF).

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