Unterwasserscheinwerfer

Unterwasserscheinwerfer sind – ebenso wie Schwimmbadleuchten – Spezialleuchten.
 

Sie werden mit Schutzkleinspannung bis 12 Volt betrieben; außerhalb des Wassers installierte Einzel- oder Sammel-Transformatoren oder -Konverter müssen vorgeschaltet sein. Ausnahme: Unterwasserscheinwerfer für Halogen-Metalldampf- oder Natriumdampf-Hochdrucklampen. Beim Betrieb von Unterwasserscheinwerfern müssen die Vorgaben der Norm DIN VDE 0100 Teil 702 eingehalten werden.

Für die Stromzuführung sind nur Gummischlauchleitungen zulässig. Wichtig ist, dass die ausgewiesene maximale Tauchtiefe beachtet wird. Unterwasserscheinwerfer werden in der Regel mit LED oder faseroptischen Systemen (= Lichtleitsysteme) betrieben.

Wenn der Betrieb im Trockenen nicht ausdrücklich erlaubt ist, dürfen Unterwasserscheinwerfer nur unter Wasser betrieben werden. Für die Installation und den Betrieb dieser Spezialleuchten muss der Fachmann besondere Sicherheitsvorschriften beachten.


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