14.01.2022

Neue Kommunalrichtlinie in Kraft

Bundesumweltministerium baut Förderung des Klimaschutzes aus

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) novelliert. Neue Förderschwerpunkte, insbesondere in Form personeller Unterstützung für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, erweiterte Antragsberechtigungen und eine lange Geltungsdauer sollen seit dem 1. Januar 2022 neue Anreize für kommunale Akteure schaffen, sich für den Klimaschutz vor Ort zu engagieren.

Förderschwerpunkte Beleuchtung und Lüftung
Zu den Förderschwerpunkten zählen auch Außen- und Innenbeleuchtung sowie Lüftung (Raumlufttechnische Anlagen, kurz RLT). Folgende Quoten gelten:

  • Außen- und Straßenbeleuchtung: 25 Prozent
  • Straßenbeleuchtung/adaptive Regelung: 40 Prozent
  • Beleuchtung für Lichtsignalanlagen: 20 Prozent
  • Innen- und Hallenbeleuchtung: 25 Prozent
  • RLT-Anlagen: 25 Prozent

Die neue Richtlinie unterstützt bedarfsgerecht etwa mit Einstiegs- und Orientierungsberatungen, themenoffenen Fokusberatungen und Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionen. Sie gilt bis 31. Dezember 2027.

Kreis der Antragsberechtigten vergrößert
Nun sind auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereine und Contractoren im Auftrag für Kommunen antragsberechtigt. Finanzschwache Kommunen profitieren auch weiterhin von erhöhten Förderquoten – auf die Schwerpunkte Beleuchtung und Lüftung entfallen zusätzlich 15 Prozent.

Mit der Kommunalrichtlinie, dem größten nationalen Breitenförderprogramm im Klimaschutz, unterstützt das Bundesumweltministerium seit 2008 erfolgreich Städte, Gemeinden und Landkreise: Rund 18.700 Projekte in mehr als 3.975 Kommunen haben bis Ende 2020 bereits profitiert. Mit Fördergeldern von rund 820 Millionen Euro wurden Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro ausgelöst.

Die neue Kommunalrichtlinie: www.klimaschutz.de/neue-kommunalrichtlinie
Die Nationale Klimaschutzinitiative: www.klimaschutz.de

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