Bessere Lichtquellen für eine bessere Umwelt

Lichtquellen, die zu viel Strom verbrauchen oder Quecksilber enthalten, sollen vom Markt verschwinden. Den Anfang machte bereits die Glühlampe. Halogenlampen, Kompaktleuchtstofflampen und Leuchtstofflampen folgen.

 

Zur Realisierung der Energiesparziele stiegen zum einen die Anforderungen an Lichtquellen und dafür benötigte Betriebsgeräte. Gesetzliche Grundlage ist die im Dezember 2019 veröffentlichte Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 – auch Single Lighting Regulation (SLR) genannt. Leuchtmittel und Leuchten, die die Mindest-Effizienzgrenzwerte nicht erreichen, werden nicht mehr in den Verkehr gebracht. Die sogenannte Ausphasung erfolgt stufenweise. Ware, die bereits im Handel ist, darf aber verkauft und erworbene Lampen dürfen auch weiter verwendet werden.

Zum anderen enthalten alle Entladungslampen Quecksilber – wenn auch nur in geringem Maße. Die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (engl. RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment) verbannt deswegen Leuchtstofflampen für die Allgemeinbeleuchtung.

Für alle betroffenen Lampen ist die LED-Technologie eine sparsame Alternative. Die gestiegenen Anforderungen an Lichtquellen und ihre Betriebsgeräte fördern zudem die Entwicklung neuer, effizienter Produkte, die das Klima entlasten und Ressourcen schonen.
 

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