EU-Energielabel für Lampen

Hohe Lichtqualität bei niedrigem Stromverbrauch: Moderne Lichtquellen werden immer effizienter und entwickeln sich in rasantem Tempo weiter. Zur einfachen Orientierung für Verbraucher gilt seit 1. September 2013 ein Lampen-Energielabel. Nach einer Umgestaltung 2017 gilt seit 1. September 2021 das neue Energielabel.

Das EU-weit einheitliche Energielabel (Energieverbrauchsetikett) informiert Verbraucher über die Energieeffizienz elektrotechnischer Geräte. Seit dem 1. September 2013 gibt es auch für Lichtquellen ein Energielabel.
 

Die delegierte EU-Verordnung 874/2012 verlangte, dass der Energieverbrauch einer elektrischen Lampe bereits auf der Verpackung sichtbar ist. Die Effizienzklassen galten für Lichtquellen mit gerichtetem und ungerichtetem Licht; ausgenommen waren lediglich Lampen mit einem Lichtstrom unter 30 Lumen sowie Lampen, deren primärer Zweck nicht die Beleuchtung ist.

Die Skala auf dem Etikett reichte dabei von A++ (= hohe Energieeffizienz) bis E (= sehr niedrige Energieeffizienz). Sehr effiziente Lichtquellen wie LED-Lampen oder Energiesparlampen konnten mit den Klassen A+ oder A++ ausgezeichnet werden. Besonders sparsame Niedervolt-Halogenlampen mit gebündeltem Licht erreichten Energieklasse B. Halogen-Glühlampen für Netzstrom erzielten bestenfalls Klasse C, meist nur Klasse D.

Umstellung 2021

Seit 1. August 2017 gilt die EU-Energielabel-Verordnung 2017/1369. Schrittweise wurde vom A++-Label wieder zum A-G-Label für den Energieverbrauch umgestellt. Für Verbraucher ist die neue Kennzeichnung für Lichtquellen seit 1. September 2021 in Geschäften und im Onlinehandel sichtbar.

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