Energieeffizienzindex für Vorschaltgeräte
Mit dem Energieeffizienzindex (EEI) wurden Vorschaltgeräte (VG) für Leuchtstofflampen gekennzeichnet. Grundlage für die Klassifizierung war die Vorschaltgeräte-Richtlinie 2000/55/EG, die im Oktober 2000 vom Europäischen Parlament und dem EU-Rat erlassen wurde.
Diese Richtlinie enthielt eine Effizienzklassifizierung mit maximal zulässigen Systemleistungen von Lampe und Vorschaltgerät – und zwei Verbotsstufen. VG der Klasse D dürfen seit Mai 2002 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, VG der Klasse C seit November 2005.
Da Vorschaltgeräte den Arbeitspunkt der Lampe festlegen und damit den Wirkungsgrad des Systems Vorschaltgerät/Lampe beeinflussen, basiert der aktuelle EEI nun nicht mehr auf der Systemleistung, sondern auf dem Wirkungsgrad – also Lampenleistung geteilt durch Systemleistung. Dabei ist zu beachten, dass sich die Anforderungen an Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen von jenen für Hochdruck-Entladungslampen unterscheiden.
Seit April 2017 werden Vorschaltgeräte der EEI-Einstufungen A3, B1 und B2 ausgephast. Besonders energieeffizient und komfortabel sind dimmbare elektronische Vorschaltgeräte der Klasse A1 BAT (BAT= Best Available Technology).
Die EU-Verordnung 245/2009 zur ErP-Richtlinie formulierte die ersten Anforderungen an Energieeffizienz und Produktinformation. Die Nachfolgeverordnung EU 2019/2020 ist am 5. Dezember 2019 in Kraft getreten und seit 1. September 2021 anzuwenden.
Die Verordnung gilt nicht für:
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Leuchten zur Notbeleuchtung und für andere besondere Anwendungen (zum Beispiel Ex-Schutz, Medizinprodukte, Spielzeug)
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Vorschaltgeräte zum Betrieb von Lampen in Leuchten zur Notbeleuchtung unter Notbeleuchtungsbedingungen