Energieeffizienzindex (EEI) für Vorschaltgeräte

Mit dem Energieeffizienzindex (EEI) wurden Vorschaltgeräte (VG) für Leuchtstofflampen gekennzeichnet. Grundlage für die Klassifizierung lieferte die Vorschaltgeräte-Richtlinie 2000/55/EG, die im Oktober 2000 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union erlassen wurde.

Diese Richtlinie enthielt eine Effizienzklassifizierung mit maximal zulässigen Systemleistungen von Lampe und Vorschaltgerät – und zwei Verbotsstufen. VG der Klasse D dürfen danach seit Mai 2002 nicht mehr in den Markt gebracht werden, VG der Klasse C seit November 2005.

Da Vorschaltgeräte den Arbeitspunkt der Lampe festlegen und damit den Wirkungsgrad des Systems Vorschaltgerät/Lampe beeinflussen, basiert der aktuelle EEI nun nicht mehr auf der Systemleistung, sondern auf dem Wirkungsgrad – also Lampenleistung geteilt durch Systemleistung. Dabei ist zu beachten, dass sich die Anforderungen an Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen von jenen für Hochdruck-Entladungslampen unterscheiden.

Seit April 2017 werden auch Vorschaltgeräte der EEI-Einstufungen A3, B1 und B2 ausgephast. Besonders energieeffizient und komfortabel sind dimmbare elektronische Vorschaltgeräte der Klasse A1 BAT (BAT= Best Available Technology).

Heute gilt noch die EU-Verordnung 245/2009 zur ErP-Richtlinie, Sie formuliert die aktuellen Anforderungen an Energieeffizienz und Produktinformation. Die Nachfolgeverordnung EU 2019/2020 ist am 5. Dezember 2019 in Kraft getreten und seit 1. September 2021 anzuwenden.

Die Verordnung gilt nicht für

  • Leuchten zur Notbeleuchtung und für andere besondere Anwendungen (z. B. Ex-Schutz, Medizinprodukte, Spielzeug), sowie für
  • Vorschaltgeräte zum Betrieb von Lampen in Leuchten zur Notbeleuchtung unter Notbeleuchtungsbedingungen.

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