EU-Energielabel für Leuchten

In der EU werden Endverbraucherprodukte seit Jahren schon mit einer Effizienzkennzeichnung – kurz: Energielabel – versehen, wie sie zum Beispiel auch für Lampen und Haushaltsgeräte gilt. Von März 2014 bis 25. Dezember 2019 mussten nach den EU-Verordnungen 874/2012 und 518/2014 auch Leuchten mit Energieeffizienz-Etiketten ausgezeichnet werden – sofern sie über den Einzelhandel angeboten wurden. Das EU-Energielabel gab an, für welche Leuchtmittel die jeweilige Leuchte geeignet ist (damals A++ bis E).
 

Die Aussagekraft dieser Kennzeichnung für Leuchten war jedoch sehr begrenzt und nach Meinung von licht.de mitunter auch irreführend, da die spezifischen Eigenschaften der Leuchte selbst – wie etwa Wirkungsgrad und Lichtverteilung – nicht berücksichtigt wurden. Der Gesetzgeber hat Ende 2020 die Kennzeichnung für Leuchten zurückgezogen.

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