Fotobiologische Sicherheit

Bei einem direkten Blick in die Sonne schließt jeder unwillkürlich die Augen oder wendet sich ab. Schon als Kind haben wir gelernt, dass der direkte Blick in die helle Sonne den Augen schaden kann. Gleiches gilt für einen Blick in künstliche Lichtquellen.
 

Bei einem direkten Blick in eine Lichtquelle besteht die Gefahr, dass die vorhandene Blaulichtstrahlung und die teils auf kleinster Fläche hochkonzentrierte Leuchtdichte die Augen schädigen. Aus diesem Grund muss die fotobiologische Sicherheit von Lichtquellen geprüft werden und risikoreiche Produkte entsprechend gekennzeichnet werden.

Bei der Beurteilung der fotobiologischen Gefährdung durch optische Strahlung werden verschiedene Wellenlängenbereiche (UV-, sichtbare und IR-Strahlung) unterschieden. Im Fokus liegt dabei die Eindringtiefe in das menschliche Gewebe. Augen und Haut sind besonders betroffen, da optische Strahlung nicht tief ins Gewebe eindringt.

UV- und IR-Strahlung werden bereits in den äußeren Gewebeschichten absorbiert. Entscheidend für die Gefährdung und die anzugebenden Grenzwerte ist die Beleuchtungsstärke einer Lichtquelle bzw. einer Leuchte – und nicht ihre Abmessungen. Anders verhält es sich bei der Blaulichtgefährdung. Diese Strahlung durchdringt die Hornhaut des Auges; die Gefährdung ist von der Größe der Lichtquelle abhängig. Ein kurzer, zufälliger Blick in eine Lichtquelle stellt noch keine Gefahr dar. Der spontane Reflex, die Augen zu schließen, verhindert eine mögliche Schädigung.

In der Norm DIN EN 62471 „Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen“ werden die Risikoklassen von Lichtquellen beschrieben. Von Leuchten für die Allgemeinbeleuchtung geht in der Regel keinerlei Gefahr aus.

Referenz: DIN EN 62471

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