Straßenbeleuchtung

Das Licht der Straßenbeleuchtung schafft Sicherheit. Denn der Mensch erfasst über 80 Prozent der Sinneseindrücke mit den Augen. Schlechte Sehbedingungen erhöhen daher die Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer.
 

Als Bestandteil der Straßen-Verkehrssicherungspflicht (abgeleitet aus Paragraf 823 Bürgerliches Gesetzbuch: Schadensersatz) wird eine Straßenbeleuchtung gefordert für geschlossene Ortslagen und – wegen des Unfallrisikos – auch außerhalb für gefährliche Straßenabschnitte wie Kreuzungen, Engpässe oder Passagen mit Bauschäden.

Mehr Infos gibt es in der Rubrik: Licht für Straßen, Wege und Plätze

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