Brücken

Als verbindende Verkehrsachsen und prominente Objekte spielen Brücken eine bedeutende Rolle in Stadtraum und Landschaft. Entsprechend hohe Anforderungen gelten für ihre Beleuchtung, wie sie DIN EN 13201 definiert.


Brücken sind sowohl Verkehrsstraßen als auch architektonisches Bauwerk. Im städtischen Umfeld beeinflusst auch die Raumnutzung unter der Brücke die lichttechnischen Planungen, denn oft verlaufen hier weitere Verkehrswege, die von einer blendenden Beleuchtung geschützt werden sollten. Es muss vor allem auch darauf geachtet werden, dass Verkehrsteilnehmer, die unter den Brücken passieren, nicht geblendet werden. Das ist insbesondere bei Wasserstraßen und Bahntrassen, aber auch bei Straßen und Rad- oder Fußgängerwegen zu beachten. Moderne LED-Lichttechnik und entsprechend abgestimmte Lichtpunkthöhen gewährleisten eine gezielte Lichtlenkung und verhindern Blendeffekte.

Zugänglichkeit ist auf Brücken naturgemäß ein Problem, auf das die Beleuchtungslösung eingehen muss. LED-Leuchten mit langen Wartungsintervallen sind daher besonders geeignet. Als funktionale Alternative zu Mastleuchten können Überspannungsleuchten mit asymmetrischer Lichtverteilung an Brückenbögen oder Stahlkonstruktionen befestigt werden.

Normative Vorgaben/Bewertungskriterien für Brücken

Für Brücken gilt analog zu Hauptverkehrsstraßen nach DIN 13201-1:

  • Lichttechnisches Bewertungskriterium ist die mittlere Fahrbahnleuchtdichte. In gekrümmten oder kurzen Straßenabschnitten werden ersatzweise die mittlere Beleuchtungsstärke und deren Gleichmäßigkeit herangezogen.
  • Erforderlich ist, je nach örtlicher Situation, eine mittlere Leuchtdichte von 0,3 bis 2 Candela/m².  
  • DIN 13201-1 enthält eine ausführliche Auswahlmatrix für höhere lichttechnische Anforderungen.
  • Rand- und angrenzende Bereiche der Fahrbahn (z. B. Rad- und Gehwege) müssen eine ausreichende Beleuchtungsstärke, abhängig von der Fahrbahnleuchtdichte, aufweisen.
  • Grenzen keine Verkehrsflächen an die Fahrbahn an, muss auf ein ausgewogenes Beleuchtungsstärkeverhältnis zur Umgebung geachtet werden.
  • Ergänzend sind weitere Parameter, wie z. B. die Gesamt- und die Längsgleichmäßigkeit sowie die Schleierleuchtdichte, zu berücksichtigen.

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