Sicherheitsbeleuchtung: Beispiele aus der Praxis

Alle Verordnungen, Richtlinien und Vorschriften schreiben eine Sicherheitsbeleuchtung vor, wenn bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung mit Unfallgefahren zu rechnen ist.


Verordnungen, Richtlinien und Vorschriften regeln stets nur Mindestanforderungen, dies aber mit Gesetzeskraft. Alle Fachleute sind sich einig: Sofern Unfallgefahr besteht, muss eine Sicherheitsbeleuchtung installiert werden.
 
In Deutschland regeln die Landesbauordnungen der Bundesländer die Sicherheitsbeleuchtung. Sie schreiben vor, wo Sicherheitsbeleuchtung eingesetzt werden muss. Außerdem müssen für weitergehende Anforderungen im Einzelfall die Baugenehmigung, andere behördliche Auflagen und eventuell einzuholende Gutachten – beispielsweise zum Brandschutz oder Panikrisiko – beachtet werden.

Die folgenden Beispiele aus der Praxis beschreiben Lösungen auf der Basis von Musterverordnungen und -richtlinien, deren Inhalt von den letztlich geltenden Landesverordnungen und -richtlinien möglicherweise abweicht. Sie basieren außerdem auf der europaweit gültigen DIN EN 1838 und auf der zur Anwendung empfohlenen Vornorm DIN V VDE V 0108-100.

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