Umgebungsbedingungen

Vom Reinraum bis zur Müllverbrennungsanlage: In der Industrie gibt es viele verschiedene Anwendungsbereiche mit ebenso unterschiedlichen Umgebungsbedingungen. Material, Beschaffenheit und Konstruktion der Beleuchtung sollten darauf angepasst sein.


Bevor man sich für eine Beleuchtungsanlage entscheidet, sollte zunächst geprüft werden, welche Umgebungsbedingung herrscht und auf welche Eigenschaften, Bauweisen und Materialien bei Leuchtengehäuse, Dichtungen und Verschlüssen geachtet werden soll.

Fremdkörperschutz

In vielen Anwendungen sind Partikel in der Luft, die bei der Produktion anfallen können. Glatte, leicht zu reinigende sowie partikelabweisende Oberflächen sind zu empfehlen. Die erste Kennziffer der IP-Klassifizierung nach DIN EN 60598-1 gibt an, wie groß Partikel sein dürfen, ohne dass sie in die Leuchte eindringen können.

Schutz vor Feuchtigkeit

Die zweite Kennziffer der IP-Klassifizierung gibt den Feuchtigkeitsschutz der Leuchte an. Bei Anwendungen mit Wasserbädern, Dampf oder auch bei häufiger Reinigung mit Wasser (Dampfreiniger) ist auf eine hohe Schutzart der Leuchten zu achten.

Schutz vor chemischen Einflüssen

Es gibt kein Material, das gegen alle Einflüsse resistent ist. Das Gefahrenpotenzial sollte immer genau geprüft werden. Bei aggressiven Umgebungsbedingungen sollten Materialien wie Polymethylmethacrylat (PMMA) oder Polyamid (PA) gewählt werden. So ist beispielsweise in der Metallverarbeitung, in der Schmierfette und Öle eingesetzt werden, darauf zu achten, dass keine relevanten Bauteile der Beleuchtungssysteme aus Polycarbonat (PC) bestehen, da dieses Material beschädigt werden kann.

Brandschutz

Stäube und Späne können sich auf Leuchten ablagern und zu hohen Oberflächentemperaturen und Brandgefahr führen. Die Brandschutzkennzeichnung D regelt die Oberflächentemperaturen auf Leuchten für feuergefährdete Betriebsstätten.

Sicherheitsbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 60598-2-22 muss besondere Bedingungen erfüllen. So ist vorgeschrieben, dass die Sicherheitsbeleuchtung im Brandfall durch eine Zentralbatterieanlage oder durch einen Dieselgenerator extern betrieben werden kann oder alternativ Leuchten mit integriertem Akku genutzt werden. Weiterhin müssen ausreichende Beständigkeiten gegen hohe Umgebungstemperaturen gegeben sein und bestimmte Komponenten einer sogenannten Glühdrahtprüfung unterzogen werden.

Explosionsgeschützte Leuchten und Komponenten

In zahlreichen Industriebereichen müssen explosionsgeschützte Leuchten (Ex-Leuchten) eingesetzt werden: in chemischen Großanlagen, Ölplattformen oder Raffinerien, aber auch in Getreidemühlen, Silos oder Sägewerken. Bei explosionsgeschützten Leuchten gilt, dass Zündgefahren aktiv vermieden werden müssen.

Insgesamt gibt es 13 mögliche Zündquellen. Neben thermischen oder elektrischen Zündquellen werden auch elektrostatische und elektromagnetische Quellen als mögliche Ursache für eine unerwünschte Zündung betrachtet. Wichtig ist dabei, dass die Leuchte nicht beim Gehäuse aufhört: Innenliegende Komponenten müssen ebenso berücksichtigt werden wie Kabelverschraubungen.

Neben der Zündschutzart, der Methode zur aktiven Vermeidung von Zündquellen, sind die Temperaturklasse und die Gasgruppe entscheidend für die Einstufung der Leuchte. Beide entscheiden über die erlaubte und mögliche Verwendung der Leuchte.

Explosionsschutz

Gruppe
Staub
Gefährlichkeit der Stäube
IIIA Brennbare Flusen +
IIIB Nicht-leitfähiger Staub ++
IIIC Leitfähriger Staub +++
Gruppe Prüfgas Gefährlichkeit der Gase
IIA Propan +
IIB Ethylen ++
IIC Wasserstoff +++
Temperaturklasse Zündtemperatur des Gases
max. Oberflächentemperatur des Betriebsmittels
T1 > 450°C 450°C
T2 > 300°C ≤ 450°C 300°C
T3 > 200°C ≤ 300°C 200°C
T4 > 135°C ≤ 200°C 135°C
T5 > 100°C ≤ 135°C 100°C
T6 > 85°C ≤ 100°C  85°C

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