Lichtplanung für Straßen und Wege

Sicherheit auf Straßen und Wegen wird im hohen Maße durch die richtige Beleuchtung beeinflusst. Dabei sind die lichttechnischen, normativen und gestalterischen Anforderungen ausgesprochen hoch und erfordern umfangreiches Fachwissen.


Die Anforderungen an die Beleuchtung werden durch das Gefährdungspotenzial des jeweiligen Straßenabschnitts bestimmt. Mit zunehmender Verkehrsstärke erhöht sich die Kollisionsgefahr. Wird der Raum auf und neben der Straße zudem von unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern wie Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern genutzt, ist die Gefährdung noch deutlich höher, da große Unterschiede in Geschwindigkeit, Objektgröße und Erkennbarkeit vorliegen. Ein weiterer Parameter ist die Übersichtlichkeit der Straße, die stark abhängig ist vom Straßenverlauf, von ihrem Ausbau und den erlaubten Höchstgeschwindigkeiten. Alle diese Faktoren müssen bei der Festlegung des Beleuchtungsniveaus berücksichtigt werden. Vereinfacht dargestellt bedeutet das: Je größer das Unfallrisiko, desto mehr Licht muss die Straßenbeleuchtung zur Verfügung stellen.

Beleuchtungsniveau

Das Beleuchtungsniveau ist eines der wichtigsten Kriterien kommunaler Beleuchtung. Hier wird nach den zulässigen Geschwindigkeiten unterschieden. Bei Geschwindigkeiten über 30 km/h, wie sie z. B. auf Hauptverkehrsstraßen, Autobahnen oder auch in Tunneln gefahren werden, wird die Leuchtdichte (Candela pro m²) herangezogen. Bei Geschwindigkeiten bis 30km/h, beispielsweise in verkehrsberuhigten Zonen oder auf Parkplätzen, ist hingegen die Beleuchtungsstärke (Lux) maßgeblich.

Fahrbahnleuchtdichte

Die Leuchtdichte (L) auf der Fahrbahn wird im Wesentlichen durch zwei Faktoren bestimmt:

  • die Beleuchtungsstärke und
  • die Reflexionseigenschaften der zu beleuchtenden Flächen.

Die Beleuchtungsstärke ist abhängig von der Anzahl und Anordnung der Lichtquellen und deren räumlicher Lichtstärkeverteilung sowie dem Lichtstrom der verwendeten Lampen.

Reflexionsgrad

Je dunkler und matter die Oberfläche, beispielsweise der Straßenbelag oder die Fassade, desto geringer ist deren Reflexionsgrad, und umso heller muss die Straße oder das Objekt ausgeleuchtet werden. Planer erhalten Hilfestellung bezüglich der empfohlenen Mindestbeleuchtungsstärken in den CIE-Publikationen 94:1993 und CIE 136:2000, die auch den Reflexionsgrad der angestrahlten Fläche berücksichtigen.

Verkehrssicherungspflicht beachten

Um Kosten einzusparen, schalten manche Kommunen in den weniger frequentierten Nachtstunden zwischen 23 und 5 Uhr jede zweite Leuchte ab. Dabei entstehen gefährliche dunkle Bereiche, sogenannte „Tarnzonen“. Sie erhöhen die Unfallgefahr deutlich. Mit dieser zweifelhaften Einsparung verletzt der verantwortliche Träger seine Verkehrssicherungspflicht. Kommt es zu Unfällen, sind Gerichtsprozesse und Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldforderungen vorprogrammiert..

Nach DIN EN 13201 muss die vor dem Kraftfahrer liegende Fahrspur besondere Anforderungen im Hinblick auf gleichmäßige Verteilung der Leuchtdichte bzw. Beleuchtungsstärke erfüllen. Das Unfallrisiko wird bei Abschaltung einzelner Leuchten vor allem deswegen erhöht, weil der Kraftfahrer im sicheren Vertrauen auf seine Sehleistung andere Verkehrsteilnehmer in diesen Dunkelzonen viel zu spät erkennt.

Um ein solches Gefahrenpotential von vornherein auszuschließen und dennoch energieeffiziente Lösungen zu nutzen, empfehlen sich regel- und dimmbare Leuchten mit LED-Lichtquellen. Mit ihnen lässt sich viel Energie sparen. Das Beleuchtungsniveau aller Leuchten eines Straßenverlaufes kann deshalb bei gleichbleibender Gleichmäßigkeit der Beleuchtung elektronisch heruntergeregelt und dunkle Zonen vermieden werden (siehe dazu auch: Planung Lichtmanagement).

Bestimmung der Gütemerkmale in der Straßenbeleuchtung

In DIN EN 13201 werden die örtlichen Gegebenheiten in mehreren Schritten klassifiziert und Gütemerkmale für die Beleuchtung festgelegt. Die Vorgehensweise zur Ermittlung  der lichttechnischen Anforderungen im Überblick:

  1. Einordnung und Klassifizierung des Verkehrsweges in die Beleuchtungssituationen A1 bis E2 nach DIN 13201-1 (siehe Tabelle).
  2. Ermittlung der Beleuchtungsklasse anhand der betreffenden Basis- und Zusatztabellen (1.4-13) nach DIN 13201-1 und DIN EN 13201-2 (siehe auch PDF-Planungshilfe).
  3. Bestimmung der lichttechnischen Anforderungen an die Beleuchtung gemäß Tabellen 1.4-16 bis 1.4-18.

Planungshilfe Beleuchtungsklassen

Die Checkliste „Planungshilfen zur Bestimmung der Beleuchtungsklassen“ hilft dem Planer, die zu recherchierenden Fakten für die Ermittlung der Beleuchtungsklasse zusammenzutragen. Unter drei Hauptparametern werden hier die Anforderungen der unterschiedlichen Beleuchtungsklassen übersichtlich aufgelistet. Vor Benutzung der Checkliste sollte die Beleuchtungssituation A1 bis E2 (siehe Tabelle oben) ermittelt werden. Die Buchstaben A-E in Klammern geben an, welche Felder für welche Beleuchtungssituation relevant sind.

Basistabellen: Bewertungskriterien nach DIN 13201-1 und DIN EN 13201-2

  • Durchschnittliches Verkehrsaufkommen,
  • Kreuzungsdichte – viele Kreuzungen hintereinander erhöhen die Kollisionsgefahr,
  • Schwierigkeitsgrad der Sehaufgabe, z. B. wenn bei unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern und Geschwindigkeiten die Auswertung der Informationsquellen mehr Aufmerksamkeit erfordert,
  • Bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung müssen sicher erkannt werden.

Zusatztabellen: Bewertungskriterien nach DIN 13201-1 und DIN EN 13201-2

In den Zusatztabellen werden weitere Bewertungskriterien zur Klassifizierung eines Verkehrsweges ermittelt, die zu höheren Anforderungen an die Beleuchtung führen können:

  • Konfliktzonen (Kreuzungen, Kreisverkehr),
  • Parkende Fahrzeuge am Fahrbahnrand,
  • visuelle Einflüsse im Gesichtsfeld (z. B. Werbeanlagen, Medienfassaden),
  • Leuchtdichte der Umgebung, beispielsweise eine Flutlichtanlage mit hoher Leuchtdichte auf einer benachbarten Sportanlage, wodurch die visuelle Wahrnehmung auf der Straße gestört werden könnte,
  • Gesichtserkennung, um Absichten und Verhalten entgegenkommender Personen schnell einschätzen zu können,
  • Kriminalitätsrisiko – hierbei wird die Kriminalitätsrate in der näheren Umgebung der Straße mit den Kriminalitätsraten in der weiteren Umgebung verglichen und in die Planung mit einbezogen.

Ergänzende Angabe nach DIN EN 13201-3 zur Berechnung der Straßenbeleuchtung

  • Leuchtenhersteller, Leuchtentyp, Bestückung und Lichtstärkeverteilungskurven,
  • Wartungsfaktor der Beleuchtungsanlage
  • Angaben zur Geometrie der Straße, Straßenquerschnitt oder Lageplan mit Maßen
  • Definition der Berechnungsflächen,
  • Angaben zur Aufstellung der Leuchten, mit Abstandangabe zur Straße,
  • Lichtpunkthöhe.

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