Leuchten: Prüfzeichen

Eine gute Beleuchtungsanlage spielt ihre Vorteile erst dann aus, wenn alle Leuchten und Komponenten von einwandfreier Qualität sind. Prüfzeichen sind auf dem Leuchten-Etikett angegeben – und stehen für unterschiedliche Anforderungen.  

 

Ein Blick aufs Leuchten-Etikett lohnt, denn die Prüfzeichen für Leuchten unterscheiden sich –und lassen nicht immer Rückschlusse auf die Qualität des Produkts zu. So ist zum Beispiel die weit verbreitete CE-Kennzeichnung ausdrücklich kein Sicherheits- oder Prüfzeichen. Sie ist lediglich das Versprechen des Herstellers, dass er sich an alle gesetzlichen und normativen Vorgaben hält. 

Bei umgerüsteten Leuchten – etwa von traditionellen Lampen auf LED – können sich die Voraussetzungen verändern (vergleiche ZVEI White Paper Umrüsten von Leuchten von 2024). 

ENEC und VDE-Prüfzeichen

Das ENEC-Zeichen (ENEC = European Norm Electrical Certification) ist das europäische Sicherheitszeichen für Leuchten, Betriebs- oder Startgeräte, Kondensatoren, Konverter sowie Transformatoren und steht für einheitliche Prüfbedingungen. Es wird von neutralen Prüf- und Zertifizierungsinstituten in Europa vergeben.

Die zugeordnete Zahl weist die jeweilige nationale Prüfstelle aus. In Deutschland ist unter anderem das VDE-Institut in Offenbach akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle und vergibt das ENEC-Zeichen in Verbindung mit der Prüfstellennummer 10.

ENEC- und VDE-Zeichen werden in der Bundesrepublik in der Regel kombiniert vergeben. Der Verbraucher kann sich darauf verlassen, dass derart gekennzeichnete Produkte dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und alle entsprechenden gesetzlichen und normativen Vorgaben einhalten. 

ENEC+

2014 wurde zusätzlich das ENEC+-Zeichen europaweit eingeführt. Ergänzend zum ENEC-Zeichen, das die Qualität und Sicherheit eines Produkts attestiert, steht das ENEC+-Zeichen für die Glaubwürdigkeit von Produktdaten, insbesondere für den zuverlässigen Betrieb von LED-Modulen und LED-Leuchten.  

In Deutschland sind neben dem VDE auch der TÜV Süd sowie der TÜV Rheinland akkreditierte Prüfstellen. Das ENEC+-Zeichen kann auch für herkömmliche Leuchten erworben werden.  

GS-Prüfzeichen

Das GS-Zeichen steht für „geprüfte Sicherheit“ entsprechend den nationalen und europäischen Richtlinien und bestätigt die Konformität mit dem Gerätesicherheitsgesetz. Das GS-Zeichen darf nur in Verbindung mit dem Logo der Prüfstelle vergeben werden; dies sind in Deutschland der TÜV und die VDE-Prüfstelle.  

Regelmäßige Kontrollmaßnahmen dienen der Aufrechterhaltung eines Zertifikats; dazu gehören beispielsweise die Überwachung von Produktionsbetrieben oder die Prüfung, ob ein Produkt noch mit dem geprüften Baumuster übereinstimmt.  

CE-Kennzeichnung

CE steht für Conformité Européenne. Alle Leuchten bzw. technischen Produkte müssen diese Kennzeichnung haben, wenn sie in der EU in Verkehr gebracht werden. Sie wird ergänzt durch eine Konformitätserklärung. Mit dem Zeichen „CE“ auf ihren Produkten oder der Verpackung dokumentieren die Hersteller in Eigenverantwortung, dass ihre Produkte den „grundlegenden Anforderungen“ bestimmter Richtlinien und Schutzzielen der Europäischen Union entsprechen. Die CE-Kennzeichnung ist kein Sicherheitsprüfzeichen wie VDE-, ENEC- oder GS-Zeichen.

EMV-Prüfzeichen

Elektrische Geräte und Elektronikschaltungen verursachen hochfrequente elektromagnetische Energie, die abgestrahlt oder weitergeleitet wird. So können Störungen entstehen, die zum Beispiel zu ungewolltem Rauschen im Radio oder gar zum Ausfall von Geräten führen. Die Prüfstelle untersucht, ob die im Funkschutzgesetz vorgeschriebene Störfreiheit eingehalten wird und die elektromagnetische Verträglichkeit (= EMV) gewährleistet ist.  

Gesetzlicher Hintergrund ist die Verfügung 262/199 des Bundesministers für Post und Telekommunikation vom 11. Dezember 1991. Grundlage bildet das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit, mit dem die EG-Richtlinie 89/336/EWG „Elektromagnetische Verträglichkeit“ in deutsches Recht umgesetzt wurde. Aktuell gilt hier die EMV-Richtlinie 2014/30/EU. Für Produkte mit Funkanwendungen (zum Beispiel Fernsteuerung) gilt die sogenannte RED-Richtlinie (2014/53/EU; Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG; „RATTE“, „Radio and telecommunication terminal equipment directive"). 

Zurück