Werkstatt und Depot

Depot, Archiv und mehr noch Werkstätten im Museum sind vor allem Arbeitsplätze und müssen entsprechend funktionell beleuchtet werden. Je kritischer und feiner die Sehaufgaben sind, etwa beim Restaurieren von Bildern, desto mehr Licht von zusätzlichen Einzelplatzleuchten ist notwendig.


Die Arbeitsräume im Museum bleiben den Besuchern für gewöhnlich verborgen. Die Beleuchtung in diesen Räumen ist ausschließlich auf die Sehaufgaben der Mitarbeiter zugeschnitten. Die lichttechnischen Anforderungen, die bei der Beleuchtungsplanung von Arbeitsstätten in Innenräumen beachtet werden müssen, sind in der Norm DIN EN 12464-1 beschrieben.

Beleuchtung für Depot und Archiv

Für einfache Arbeiten in Magazin, Depot und Archiv wird in der Regel weniger Licht mit 100 bis 200 Lux benötigt. Sofern die Mitarbeiter jedoch lesen oder schreiben müssen oder mit kleinteiligen Exponaten umgehen müssen, sind Beleuchtungsstärken von mindestens 300 Lux richtig. Ein Lichtmanagementsystem mit Anwesenheitssensoren kann vor allem in häufiger genutzten Lagerhallen und Archiven effizient dafür sorgen, dass Licht nur dann eingeschaltet wird, wenn es benötigt wird und sich Personen im Archiv bewegen.

Viele Museen öffnen von Zeit zu Zeit auch ihre Depots, um die dort verborgenen Schätze zugänglich zu machen. In diesem Fall gelten die Qualitätsanforderungen für die Beleuchtung von Ausstellungsräumen

Licht für Werkstätten

Grundvoraussetzung für gute Sehleistung und Sehkomfort in Werkstätten ist eine ausgewogene Allgemeinbeleuchtung. Hier zählt vor allem das Beleuchtungsniveau, das nach DIN EN 12464-1 mindestens 500 Lux Beleuchtungsstärke betragen sollte.

Die Allgemeinbeleuchtung wird entweder raumbezogen oder arbeitsbereichsbezogen installiert, am besten mit seitlichem Lichteinfall auf die Werkbänke. Gut geeignet sind effiziente und langlebige LED-Leuchten, in größeren Werkstätten auch in Reihung oder als Lichtbandsystem montiert. Die Lichtquellen sollten stets eine sehr gute Farbwiedergabe haben – mindestens Ra 90.

Arbeitsplatzbeleuchtung in der Werkstatt

Mosaiken rekonstruieren, Schmuck reparieren oder Stellwände für die nächste Ausstellung produzieren – verschiedene Tätigkeiten erfordern unterschiedliche Beleuchtungsstärken, um die Sehaufgaben normgerecht zu unterstützen: Sie können zwischen 500 bis 1.500 Lux liegen, je nachdem wie fein die Detailarbeiten sind. DIN EN 12464-1 informiert über die geforderten Mindestwerte. Generell tragen höhere Beleuchtungsstärken zu mehr Wohlbefinden bei.

An Arbeitsplätzen mit schwierigen Sehaufgaben werden zusätzliche Einzelarbeitsplatzleuchten eingesetzt. Damit die Sehleistung nicht beeinträchtigt wird, dürfen keine störenden Reflexe auf Werkzeug oder Werkstück entstehen. Leuchten sollten deshalb gut entblendet sein.

Sichere Leuchten in der Werkstatt

Wird in der Werkstatt z. B. geschreinert, fallen Staub, Sägemehl oder Faserstoffe an. Betriebssicherheit ist dann ein wichtiges Thema. Grundsätzlich ist es sinnvoll, Leuchten höherer Schutzart einzusetzen: Leuchten der Schutzart IP54 sind beispielsweise geschützt gegen Staub und Spritzwasser. Damit in solchen und ähnlichen Fällen Ablagerungen entzündlicher Stoffe nicht entflammen, sollte auch die Eigenerwärmung der Leuchte begrenzt sein. Das Brandschutzsymbol „D" im Kopf stehenden Dreieck dokumentiert diese Eigenschaft.

Das könnte Sie auch interessieren

Zurück