Außenanlagen und Wege

Die ästhetische Gestaltung der Außenanlagen von Kulturbauten, Unternehmen, Hotels und auch Krankenhäusern sorgt dafür, dass sich Passanten, Mitarbeiter und Besucher willkommen und wohl fühlen. Eine durchdachte Lichtgestaltung betont die Architektur, bietet gute Wegeführung und gibt Sicherheit.
 

 

Ebenso wie die Beleuchtung einer Fassade trägt eine gelungene Lichtgestaltung der Außenanlagen wesentlich zum visuellen Eindruck bei. Sie unterstützt die Formensprache der Gebäudearchitektur und erhöht die Attraktivität der gesamten Anlage. Im Außenbereich begegnen sich Fußgänger und Radfahrer, mitunter sind auch Autofahrer unterwegs zum Parkplatz. Wichtigste Aufgabe der Lichtplanung ist deshalb die Sicherheit auf allen Wegen und Straßen.

Eine differenzierte Außenbeleuchtung erleichtert die Orientierung und verringert die Unfallgefahr. Erhöhten Lichtbedarf gibt es an Ein- und Ausfahrten, Treppen und Hindernissen: Diese Gefahrenstellen sollen gleichmäßig und blendfrei mit komfortabler Helligkeit auf horizontalen und vertikalen Flächen beleuchtet sein.

Beleuchtung von Treppen

Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Beleuchtung von Treppen. Das richtige Licht sorgt dafür, dass Passanten die Trittstufen richtig einschätzen können und keine Stolperfallen entstehen. Wichtig ist eine harmonische Lichtverteilung mit einem ausgewogenen Verhältnis von Licht und Schatten, damit Stufen plastisch hervortreten und gut erkennbar sind. Harte und lange Schatten auf den Stufen sind zu vermeiden; sie erhöhen die Unfallgefahr.

Für die Beleuchtung von Treppen, Rampen und Wegen sind Poller- und Wandleuchten mit Reflektorsystemen, die ihr Licht direkt auf den Boden abstrahlen, gut geeignet. So werden Passanten nicht geblendet und störendes Streulicht vermieden. Eine ausgezeichnete Lichtführung bieten linear angeordnete Bodeneinbauleuchten: Sie leiten Besucher und setzen Akzente.

Licht für Zufahrtsstraßen

Zufahrtsstraßen und Parkbuchten können mit Mastleuchten und Lichtstelen eindeutig gekennzeichnet werden. Pollerleuchten oder dezente Bodeneinbauleuchten trennen die Parkbereiche von Autofahrern und Fahrradfahrern und markieren angrenzende Fußwege. Das erleichtert die Orientierung. Eine komfortable Grundhelligkeit im Außenbereich hält zudem „ungebetene Besucher" fern und sorgt für Sicherheit.

Schutzart und Lampen

Leuchten im Außenbereich müssen hohen Anforderungen genügen und sollten mindestens Schutzart IP 44 tragen. Sie gewährleistet, dass die Leuchten ausreichend gegen Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen und Verschmutzung geschützt sind. Prinzipiell gilt: Je höher die Schutzart, umso besser sind die Leuchten vor Umwelteinflüssen geschützt – und sie halten auch länger. Für effizientes Licht sorgen LED, die auch farbige Inszenierungen ermöglichen, oder Hochdruck-Entladungslampen.

Lichtmanagement für mehr Komfort und Effizienz

Auch in der Außenbeleuchtung sorgen Lichtmanagementsysteme für Effizienz, hohen Komfort und interessante Lichteffekte. Sie steuern die Helligkeit der Beleuchtung und schalten einzelne Leuchtengruppen komplett aus, wenn Wege und Parkflächen in der Nacht oder am Wochenende nicht genutzt werden. Somit wird die Beleuchtung nur angeschaltet, wenn sie benötigt wird.
 

Bewertungskriterien für Außenanlagen und Wege

Über das Auswahlverfahren der DIN 13201-1 und anhand der besonderen Entscheidungskriterien für Verkehrswege und -flächen können die jeweiligen Anforderungen an die Beleuchtung ermittelt werden.

  • Für Parks und Grünanlagen gelten die Anforderungen an die horizontale Beleuchtungsstärke.
  • Lichttechnisches Bewertungskriterium für den reinen Fußgängerverkehr ist die mittlere horizontale Beleuchtungsstärke. Der Wartungswert sollte hier 2 Lux bis 15 Lux betragen. Im Bewertungsfeld müssen mindestens 0,4 Lux bis 3 Lux erreicht werden.  
  • Eine gute Wahrnehmung von Personen und deren Gesichtern kann durch eine angemessene minimale halbzylindrische Beleuchtungsstärke von 0,4 Lux bis 3 Lux erreicht werden.
  • Hinweise zur Beleuchtung von Treppen finden sich in der DIN EN 12464-2. Bei gelegentlich benutzten Treppen genügen 5 Lux, bei stark frequentierten Treppen hingegen sind bis zu 100 Lux vorgeschrieben. Die Gleichmäßigkeit muss mindestens 0,25 bis 0,40 betragen.
  • Für Radwege gilt die Auswahl nach DIN 13201-1. Je nach Umgebungshelligkeit und Verkehrsaufkommen beträgt der Wartungswert der mittleren horizontalen Beleuchtungsstärke 2  bis 15 Lux. Im Bewertungsfeld muss die minimale Beleuchtungsstärke mindestens 0,6  bis 3  Lux betragen.
  • Für Parkplatzflächen gilt DIN EN 12464-2. Bei geringem Verkehr genügt ein Wartungswert der Beleuchtung von mindestens 5 Lux.
  • Sofern auch Be- und Entladungen stattfinden, muss DIN EN 12464-2 beachtet werden.

Normen

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