Deutschland steht vor einer Sanierungswelle

Konventionelle Lampen sind Auslaufmodelle. Sie verschwinden zwar nicht von heute auf morgen, doch die Vorräte gehen zur Neige. Entsprechend steigt der Sanierungsbedarf bestehender Lichtanlagen in den nächsten Jahren, wenn herkömmliche Leuchtmittel nicht mehr verfügbar sind. Zusätzlich belasten veraltete Anlagen Betriebe mit hohen Energie- und Wartungskosten. In vielen Unternehmen entsprechen zudem Beleuchtung und Lichtqualität nicht mehr den aktuellen Anforderungen und Ansprüchen. Daher ist die Motivation groß, auf nachhaltige und zukunftsfähige Beleuchtungsanlagen umzustellen.

 

Gesetze der Europäischen Union (EU) haben das sogenannte Lampen-Aus besiegelt. Allein in Deutschland sollen 2021 noch 400 Millionen Leuchtstofflampen im Umlauf gewesen sein, schätzte die Europäische Umweltagentur. Der konsequente Wechsel zu fortschrittlicher Lichttechnik kann den Energiebedarf der Innenbeleuchtung um bis zu 85 Prozent senken, in der Außenbeleuchtung um bis zu 80 Prozent.
 

Aspekte einer zeitgemäßen Beleuchtung sind:

  • Langlebige Qualitätsleuchten mit hoher Lichtausbeute, geringem Lichtstromrückgang über die Zeit, optimierter Lichtlenkung sowie einem Betriebsgerät mit langer Lebensdauer und geringer Ausfallrate
  • Licht- und Gebäudemanagementsysteme mit Möglichkeiten, Leuchten energiebewusst einzeln oder in Gruppen unabhängig voneinander zu steuern sowie Tageslicht, Raumbelegung und weitere Sensorfunktionen einzubeziehen
  • Lichtplanung für alle Räume mit dem Ziel, die beste Balance zwischen Lichtqualität und Energieeffizienz zu erreichen

Verordnungen und Richtlinien kompakt erklärt

Europa braucht neues Licht. Die Gesetzgebung der EU verfolgt dabei zwei Ansätze: Die Ökodesignverordnung verbannt ineffiziente Produkte mit hohem Energieverbrauch vom Markt. Seit 25. Februar 2023 dürfen Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Seit 25. August 2023 gilt das auch für die stabförmigen T8- und T5-Lampen. Für sie greift die Änderung der Regelung zur Einschränkung von Quecksilber – genauer die EU-Richtlinie 2011/65/EU zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (engl. RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment). Die Verwendung von Quecksilber in Entladungslampen für die professionelle Beleuchtung war zuvor jahrzehntelang mit Sondergenehmigungen möglich, die nun schrittweise aufgehoben werden. Darüber hinaus dürfen die meisten Typen von Halogenlampen seit 1. September 2023 nach der Ökodesign-Verordnung 2019/2020/EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Umwelt, Soziales und Unternehmensführung

Die Gesetzgebung veranlasst Unternehmen zu Investitionen, die den Klimaschutz unterstützen und möglichst wenig Schadstoffausstoß verursachen. Denn sie müssen zunehmend in Nachhaltigkeitsberichten offenlegen, dass ihre Investitionen und Handlungen mindestens eines der sechs EU-Umweltziele erfüllen: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Verschmutzung und Schutz von Ökosystemen sowie Biodiversität. Mit dem Green Deal will die Europäische Union ihre Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf null reduzieren und als erster „Kontinent“ bis 2050 klimaneutral werden. Dazu beitragen sollen auch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie bilden einen einheitlichen Reporting-Rahmen für Environment, Social und Governance (ESG) in der EU. Die heutige Lichttechnik ist nachhaltig und ein Faktor in der transparenten Kommunikation der ESG-Kriterien:

Environmental – Energieeinsparung ist ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Der geringere Energieverbrauch einer aktuellen LED-Beleuchtung reduziert Treibhausgasemissionen, die durch Energieerzeugung verursacht werden. Schließlich wird Strom in vielen Regionen noch immer aus fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdgas gewonnen. Die Umrüstung einer Beleuchtungsanlage verringert ihren CO2-Fußabdruck und trägt zur Bekämpfung des Klimawandels bei.

Ein weiterer Aspekt ist die Abfallvermeidung: Hochwertige LED-Produkte haben in der Regel eine viel längere Nutzlebensdauer als etwa Leuchtstofflampen und reduzieren somit die Menge an Elektroschrott und den Einsatz neuer Ressourcen für ihre Produktion. Die veralteten Leuchtstofflampen enthalten zudem Schadstoffe wie Quecksilber, die ordnungsgemäß entsorgt werden müssen.

Social – Eine unter Berücksichtigung der menschlichen Bedürfnisse geplante und optimierte Beleuchtung verbessert mit ihrer hohen Lichtqualität die Arbeitsbedingungen und das Wohlbefinden der Belegschaft – und trägt zu ihrer Gesundheit bei. Arbeitgeber profitieren im besten Fall von niedrigeren Fehlerquoten und weniger Krankheitstagen in der Belegschaft.

Governance – Immer mehr Unternehmen unterliegen der oben genannten Berichtspflicht. Nachhaltige Beleuchtungslösungen verbessern das Ergebnis in Bezug auf die CO2-Bilanz. Im Sinne einer guten Unternehmensführung kann der Umstieg auf aktuelle Lichttechnologien auch ein positives Signal für verantwortungsbewusstes Handeln sein. Unternehmen oder Organisationen, die frühzeitig auf nachhaltige Systeme umstellen, demonstrieren ein starkes Engagement für die Umwelt und verbessern ihre Reputation.

Kreislaufwirtschaft im Fokus

Auf EU-Ebene werden langfristig die Anforderungen an Produkte hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit weiter steigen. Zur Kreislaufwirtschaft informiert auch das Umweltbundesamt mit seinen neun Leitsätzen. Umwelt-Produktdeklarationen (Environmental Product Declaration, kurz EPD) nennen Inhaltsstoffe und umweltrelevante Eigenschaften eines Produktes in Form neutraler und objektiver Daten. Diese Angaben decken möglichst alle Auswirkungen ab, die ein Produkt auf die Umwelt haben kann. Dabei wird sein gesamter Lebenszyklus betrachtet. EPD werden auf Basis der Methodik zur Lebenszyklusanalyse (LCA) erstellt und bieten damit eine quantitative Grundlage für den Vergleich der Umweltauswirkungen von Produkten und Dienstleistungen. Sie werden gemäß diesen relevanten Standards erstellt:

  • Für die Baubranche: DIN EN ISO 14025 und DIN EN 15804
  • Für die Elektronikbranche: DIN EN ISO 14025 (Typ-III-Umweltdeklaration) und DIN EN ISO 14040/44 (Ökobilanz), Programmanbieter wie beispielsweise PEPecopassport (PEP = Produkt Environmental Profile) basieren auf diesen Normen.

Entsorgung durch Spezialisten

Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) müssen technische Leuchten (Nicht-Wohnraum-Leuchten), die vor März 2006 gekauft wurden, vom Eigentümer oder Nutzer/Betreiber selbst entsorgt werden. Später erworbene Leuchten sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet: Ihre kostenfreie Rücknahme an den üblichen Annahmestellen der örtlichen Entsorger ist im Auftrag der Leuchtenhersteller durch spezialisierte Unternehmen (wie den Interseroh-Konzern) organisiert.

Für Rücknahme und Wiederverwertung von Leuchtmitteln hat die deutsche Lichtindustrie schon 2006 die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH gegründet. Sie organisiert als Non-Profit-Unternehmen bundesweit die Sammlung ausgedienter Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und LED-Lampen.

 

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