
Beleuchtung für Flure und Treppen
Licht gibt Orientierung und Sicherheit auf allen Wegen durch das Gebäude. Treppen und Flure sind meist zugleich Fluchtwege und brauchen deshalb meist auch eine Sicherheitsbeleuchtung.
Helle Wände und Decken in Fluren und auf Treppen wirken sich positiv auf das Raumgefühl und Wohlbefinden aus. Schon ein geringes Beleuchtungsniveau im Flur genügt: DIN EN 12464-1 schreibt eine Beleuchtungsstärke von mindestens 100 Lux vor. Diese Werte sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regeln für Arbeitsstätten seit vielen Jahren unverändert. Sind angrenzende Räume deutlich heller beleuchtet, sollte auch die Helligkeit im Flur angehoben werden. Die Augen können dann den Übergang von helleren in dunklere Bereiche und umgekehrt gut meistern. Ergänzende Wandleuchten markieren Aufzugs- und Kommunikationsbereiche.

Treppen müssen mit 100 Lux und blendfrei ausgeleuchtet sein, damit sie sicher für den Nutzer sind. Licht, das vom oberen Treppenabsatz nach unten fällt, wirft kurze, weiche Schatten auf die Stufen. Gut geeignet sind hier Leuchten mit breit strahlender Lichtstärkeverteilung.
Präsenzerfassung rechnet sich
Ein Großteil der Energie in Gebäuden wird für Licht in nicht oft genutzten Fluren und Foyers verbraucht. Lichtsteuerungen mit Präsenzsensoren schalten die Beleuchtung nur dann ein, wenn sie tatsächlich benötigt wird. Eine einfache DALI-Schaltung dimmt bei Abwesenheit das Beleuchtungsniveau auf 20 Prozent. Der Dimmbetrieb wirkt sich zudem günstig auf die Lebensdauer der LED-Lichtquelle aus. Marktübliche Sensoren unterstützen diese Flurfunktion ohne Programmieraufwand für mehrere Leuchten.
Wichtig: Für Verkehrswege innerhalb von Gebäuden ist Sicherheitsbeleuchtung in der Regel vorgeschrieben. Sie muss im Notfall einspringen, wenn die Netzspannung ausfällt.