Verkehrsflächen im Außenraum
Eine differenzierte Beleuchtung im Freien erleichtert die Orientierung und verringert die Unfallgefahr. An Ein- und Ausfahrten, Treppen und Hindernissen ist der Lichtbedarf größer: Diese Gefahrenstellen sollten gleichmäßig und blendfrei beleuchtet sein mit bedarfsgerechter Helligkeit auf horizontalen und vertikalen Flächen.
Die Beleuchtung von Außentreppen verdient besondere Aufmerksamkeit. Ausreichend Licht sorgt dafür, dass Passanten Trittstufen richtig einschätzen können und nicht ins Stolpern geraten. Dabei kommt es auf eine gut geplante Helligkeitsverteilung mit einem ausgewogenen Verhältnis von Licht und Schatten an – so treten Stufen plastisch hervor und sind gut erkennbar. Harte und lange Schatten erhöhen dagegen die Unfallgefahr.
Für die Beleuchtung von Treppen, Rampen und Wegen eignen sich Außenleuchten mit passenden optischen Systemen. Sie strahlen direkt auf den Boden. So werden Passanten nicht geblendet, und störendes Streulicht wird vermieden. Eine für Besucher klar erkennbare Lichtführung entsteht durch linear angeordnete Leuchten.
Licht für Zufahrtstraßen
Zufahrtstraßen und Parkbuchten können mit Mastleuchten und Lichtstelen eindeutig gekennzeichnet werden. Pollerleuchten trennen die Parkbereiche von Autos und Fahrrädern und markieren angrenzende Fußwege. Das erleichtert die Orientierung. Eine komfortable vertikale Helligkeit im Außenbereich hält zudem „ungebetene Besucher“ fern und schafft Sicherheit.
Ein- und Ausfahrten
Ein erhöhtes Unfallrisiko bergen große Lichtunterschiede an Ein- und Ausfahrten. Bewegt sich etwa ein Staplerfahrer von einer hell beleuchteten Halle in einen dunklen Lagerbereich im Freien, besteht die Gefahr, dass er dort Personen oder Gegenstände nicht erkennt und mit ihnen kollidiert. Denn: Die Anpassung der Augen an unterschiedliche Helligkeiten (Adaptation) benötigt Zeit. Beim Wechsel von Dunkel nach Hell dauert sie nur Sekunden – im umgekehrten Fall können jedoch Minuten vergehen. Korrekte Beleuchtungsstärken an Einfahrten beugen dem vor.
Robuste Leuchten für den Außenbereich
Leuchten im Außenbereich müssen witterungsbeständig sein und sollten mindestens mit IP 44 gekennzeichnet sein. Diese Schutzart gewährleistet, dass die Leuchten ausreichend widerstandsfähig gegen Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen und Verschmutzung sind. Je robuster eine Leuchte konstruiert ist, desto besser ist sie vor Umwelteinflüssen gefeit.
Lichtmanagement
Auch in die Außenbeleuchtung bringen Lichtmanagementsysteme Effizienz und Komfort und schaffen zudem interessante Lichteffekte. Sie steuern die Helligkeit der Beleuchtung und schalten einzelne Leuchtengruppen komplett aus, wenn Wege und Parkflächen in der Nacht oder am Wochenende nicht genutzt werden. So ist die Beleuchtung nur dann eingeschaltet, wenn sie auch benötigt wird.
Bewertungskriterien für Außenanlagen und Wege
Über das Auswahlverfahren von DIN 13201-1 und anhand der besonderen Entscheidungskriterien für Verkehrswege und -flächen können die jeweiligen Anforderungen an die Beleuchtung ermittelt werden.
- Für Parks und Grünanlagen gelten die Anforderungen an die horizontale Beleuchtungsstärke.
- Lichttechnisches Bewertungskriterium für den reinen Fußgängerverkehr ist die mittlere horizontale Beleuchtungsstärke. Der Wartungswert sollte 2 Lux bis 15 Lux betragen. Im Bewertungsfeld müssen es mindestens 0,4 Lux bis 3 Lux sein.
- Eine gute Wahrnehmung von Personen und ihren Gesichtern kann durch eine angemessene, minimale halbzylindrische Beleuchtungsstärke von 0,4 Lux bis 3 Lux erreicht werden.
- Hinweise zur Beleuchtung von Treppen gibt DIN EN 12464-2. Bei gelegentlich benutzten Treppen genügen 5 Lux, bei stark frequentierten hingegen sind bis zu 100 Lux vorgeschrieben. Die Gleichmäßigkeit muss mindestens 0,25 bis 0,40 betragen.
- Für Radwege gilt die Auswahl nach DIN 13201-1. Je nach Umgebungshelligkeit und Verkehrsaufkommen beträgt der Wartungswert der mittleren horizontalen Beleuchtungsstärke 2 bis 15 Lux. Im Bewertungsfeld muss die minimale Beleuchtungsstärke zwischen 0,6 und 3 Lux liegen.
- Für Parkplatzflächen gilt DIN EN 12464-2. Bei geringem Verkehr reicht ein Wartungswert der Beleuchtung von mindestens 5 Lux.
- Sofern auch Be- und Entladungen stattfinden, muss DIN EN 12464-2 beachtet werden.