Sicherheitsbeleuchtung für Hochhäuser und hohe Gebäude
Als Hochhäuser definiert die Musterbauordnung (MBO, 2012) Gebäude, die über 22 Meter hoch sind. „Höhe“ ist das Maß von der Geländeoberfläche bis zur Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist.
                Wo ist Sicherheitsbeleuchtung notwendig?
Die MBO fordert für innen liegende Treppenräume für Gebäude bereits ab 13 Meter Höhe eine Sicherheitsbeleuchtung.
Die Muster-Hochhausrichtlinie sieht eine Sicherheitsbeleuchtung – zusätzlich zu den Fluchtwegen und den Sicherheitszeichen – auch für Vorräume von Aufzügen vor.
Gemäß  DIN V VDE V 0108-100 ist für Wohnhochhäuser bei einer  Bemessungsbetriebsdauer der Stromquelle für Sicherheitszwecke von nur  drei Stunden eine geschaltete Dauerschaltung in Verbindung mit  Leuchttastern und Zeitlicht einzuplanen. Die Sicherheitsbeleuchtung muss  sich nach der eingestellten Zeit selbsttätig ausschalten. Sonst muss  die Kapazität der Stromquelle für Sicherheitszwecke für acht Stunden  ausgelegt sein.
Über diese Anforderungen hinaus müssen die in  verschiedenen Bundesländern geltenden Hochhaus-Richtlinien mit zum Teil  weitergehenden oder speziellen Vorgaben beachtet werden.
