
Zeitplan für den Ausstieg
Die Verordnungen 2019/2020/EU und 2019/2015/EU sind am 25. Dezember 2019 in Kraft getreten. Die Anforderungen werden zum Stichtag 1. September 2021 wirksam. Dann dürfen alle Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät (Energiesparlampen) nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab dem 1. September 2023 entfallen lineare T8-Leuchtstofflampen und die meisten Typen der zurzeit noch erlaubten Halogenlampen.
Welche Lampen sind betroffen?
1. September 2021
- Kompaktleuchtstofflampen (mit integriertem Vorschaltgerät / E14, E27 etc.)
- Hochvolt-Halogenlampen linear (R7s > 2.700 Lumen = ca. 140 Watt)
- Niedervolt-Halogenlampen (mit Reflektor / GU4, GU5,3 etc.)
1. September 2023
- Lineare Leuchtstofflampen T8
(in Standardlängen 600, 1.200 und 1.500 mm, typischerweise 18, 36 und 58 Watt) - Hochvolt-Halogenlampen (G9)
- Niedervolt-Halogenlampen (G4 und GY6,35)
Zeitplan
Welche Leuchtmittel bleiben?
- Kompaktleuchtstofflampen (ohne integriertes Vorschaltgerät)
- Hochvolt-Halogenlampen (R7s ≤ 2.700 Lumen)
- Lineare Leuchtstofflampen T5*
- Kreisförmige Leuchtstofflampen
- Hochdruck-Entladungslampen*
* Ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte informieren Sie sich zu konkreten Lampentypen auf den Webseiten der Hersteller.
Ausnahmen
Zahlreiche Speziallampen und Lichtquellen für Spezialanwendungen sind nicht oder teilweise nicht betroffen. Dies sind z. B. Lichtquellen für Not- und Signalbeleuchtung, farbige Lampen, für elektronische Displays, Pflanzen- und Insektenlampen, Bühnen- und Studiobeleuchtung sowie Lichtquellen für Öfen.
Wichtige Ausnahmen sind:
- Lampen unter 60 Lumen oder über 82.000 Lumen
- Engstrahlende Lichtquellen (< 10 Grad)
- Infrarot-Lichtquellen (außer R7s in bestehenden Längen)
- UV-Strahler (> 2mW/klm)
- Spezial-Anwendungen z. B. für Öfen (300 Grad Celsius) oder Signalgebung
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