01.03.2023

Pflichten zum Energiesparen verlängert

Sparmaßnahmen für Betriebe gelten bis 15. April 2023

Der Bund verlängert die seit September 2022 geltenden kurzfristigen Energiesparmaßnahmen bis 15. April 2023: Sie betreffen die maximale Raumtemperatur von 19 Grad in öffentlichen Arbeitsstätten und das Beleuchtungsverbot für Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen zu bestimmten Zeiten.

Vor allem im Gewerbe-, Handel und Dienstleistungssektor soll Energieverbrauch eingeschränkt werden; die Nutzung leuchtender oder lichtemittierender Werbeanlagen wird zwischen 22 und sechs Uhr untersagt. Öffentliche Nichtwohngebäude und Baudenkmäler dürfen dann nur beleuchtet werden, wenn dies zur Verkehrssicherheit oder Gefahrenabwehr beiträgt.

licht.de hat viele Tipps zusammengetragen, die Unternehmen, öffentlicher Hand und privaten Haushalte helfen, Energie zu sparen: www.licht.de/energiesparen

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