GebäudeEnergieGesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz ist die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie 2010/31/EU EPBD (Energy Performance of Buildings Directive). Es stellt Anforderungen an die zu verwendende Technologie für Leuchten und Steuerung in einem Berechnungsmodell, das den Energieverbrauch des geplanten Neubaus mit einem Referenzgebäude vergleicht. Mit der Berechnung wird der Primärenergiebedarf nach DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung“ ermittelt und im Anschluss genehmigt. Die energetischen Anforderungen steigen mit jeder Aktualisierung des GEG auch künftig. Derzeit gültig ist DIN V 18599 aus dem Jahr 2018. Bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes muss ein Energieausweis erstellt werden.

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