Konstantlichtregelung

In Räumen, in die durch Fenster oder Oberlichter Tageslicht einfällt, muss die künstliche Beleuchtung nicht durchgängig auf höchstem Niveau eingeschaltet sein. Hier bietet sich vielmehr eine Konstantlichtregelung an: eine tageslichtabhängige Regelung als Summe aus Tageslicht und geregeltem künstlichen Licht für ein konstantes Beleuchtungsniveau.
 

Bei dieser Art der Konstantlichtregelung bleibt die Beleuchtungsstärke durch Zugabe oder Rücknahme des künstlichen Lichts durchgehend gleich, auch wenn der Tageslichtanteil variiert. Bei großer Außenhelligkeit wird die Beleuchtung zurückgenommen oder abgeschaltet, bei wenig Tageslicht wird ihr Niveau entsprechend angehoben.

Wichtig: An Arbeitsplätzen in der Raumtiefe mit großer Distanz zur Fensterfront sollten die installierten Leuchten mehr künstliches Licht abgeben als Leuchten in relativer Fensternähe.

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