Konstantlichtregelung
In Räumen, durch deren Fenster oder Oberlichter Tageslicht einfällt, muss die künstliche Beleuchtung nicht durchgängig auf höchstem Niveau eingeschaltet sein.
Hier bietet sich vielmehr eine Konstantlichtregelung an: eine tageslichtabhängige Regelung als Summe aus Tageslicht und geregeltem künstlichen Licht für ein gleichmäßiges Beleuchtungsniveau. Bei dieser Art der Konstantlichtregelung bleibt die Beleuchtungsstärke durch Zugabe oder Rücknahme des künstlichen Lichts durchgehend gleich, auch wenn der Tageslichtanteil variiert. Entsprechend wird bei großer Außenhelligkeit die Beleuchtung zurückgenommen oder abgeschaltet, bei wenig Tageslicht ihr Niveau angehoben.
Wichtig: An Arbeitsplätzen in der Raumtiefe mit großer Distanz zur Fensterfront sollten die installierten Leuchten mehr künstliches Licht abgeben als Leuchten in relativer Fensternähe.
Weitere Infos gibt es in der Rubrik: Lichtmanagement