Ökodesign-Richtlinie (ErP)

Die Ökodesign-Richtlinie – EU-Richtlinie 2009/125/EG – trat am 20. November 2009 als ErP-Richtlinie (= energy related products) in Kraft und ersetzte die vormalige EuP-Direktive (= energy using products).


Sie legt Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte fest. Danach muss jeder Hersteller technische Informationen zu seinem Produkt in einer begleitenden Dokumentation sowie Internet zur Verfügung stellen.

Auf Basis der Richtlinie werden produktspezifische Verordnungen erlassen. Ineffiziente Geräte, wie die Glühlampe, veraltete Leuchtstofflampen, Hochdruck-Entladungslampen (v. a. Quecksilberdampf-Lampen) sowie wenig effiziente Vorschaltgeräte wurden nach und nach vom Markt genommen (Inverkehrsbringungsverbot).

Ab 1. September 2021 gilt die Verordnung 2019/2020/EU. Erfahren Sie mehr im Special: Lampenausstieg

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