Verkehrswege

Verkehrswege und Treppen in Kliniken und Pflegeheimen vernetzen die unterschiedlichen Bereiche des Hauses und sind gleichzeitig wichtige Zonen für Begegnung und Kommunikation. Die Beleuchtung muss Orientierung, Sicherheit und ein angenehmes Raumgefühl bieten.


Die Vermeidung von Unfällen hat bei einer verantwortungsvollen Lichtplanung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen oberste Priorität. Eine funktionale und helle Ausleuchtung ist für Patienten, Besucher und Personal gleichermaßen wichtig.

Kliniken: Helle Beleuchtung in Fluren

In Krankenhäusern müssen nach DIN 5035-3 tagsüber mindestens 200 Lux Beleuchtungsstärke erreicht werden, in Fluren des OP-Traktes sogar 300 Lux. Nachts reichen 50 Lux zur Orientierung aus.

Damit liegend beförderte Patienten möglichst nicht geblendet werden, sollte die Deckenbeleuchtung nicht blenden. Am besten eignet sich hier eine vertikale Beleuchtung, bei der die Wände angestrahlt werden. Eine farbige Gestaltung setzt zusätzliche Akzente und bringt Abwechslung in lange Flure. Da diese Bereiche rund um die Uhr genutzt werden, eignen sich effiziente und wartungsarme LED-Lösungen besonders gut.

Seniorenheim: Beleuchtung für Gänge und Wege

Durch das generell schlechtere Sehvermögen älterer Menschen muss in Seniorenheimen ein angemessenes und gleichmäßiges Helligkeitsniveau auf allen Verkehrswegen und Treppen gewährleistet sein.

Schlechte Lichtverhältnisse haben insbesondere auf Demenzkranke einen negativen Einfluss: Dunkle Decken, harte Schatten und Blendungseffekte werden häufig missinterpretiert; sie können Stress und Angstzustände hervorrufen und Stürze nach sich ziehen.

Grundsätzlich gilt: Gänge mit hellen Wand- und Deckenflächen wirken optisch größer und sorgen für eine leichtere Orientierung. Potenzielle Gefahrenquellen sollten durch die Beleuchtung besonders hervorgehoben werden, um Unfälle zu vermeiden. Das kann z. B. durch ein generell höheres Beleuchtungsniveau oder zusätzliche bodennahe Orientierungsleuchten geschehen.

Eine angemessene Beleuchtungsstärke beträgt laut VDI 6008 in Augenhöhe (= 1,40 bis 1,60 über dem Boden) 500 Lux und in Bodennähe (= 0,1 Meter über dem Boden) 300 Lux. Die eingesetzten Leuchten müssen in jedem Fall gut entblendet sein und dürfen keine zu starken Unterschiede bei den Leuchtdichten aufweisen, damit die Adaptationszeit der Augen nicht unnötig verlängert wird. Empfehlenswert sind flächig strahlende Leuchten mit einem hohen Indirektanteil. Bei glänzenden Bodenflächen ist darauf zu achten, dass keine Spiegelungen entstehen. Nachts genügen 50 Lux Beleuchtungsstärke, um die Lichtadaptation zwischen Flur und Zimmer zu erleichtern.

Bereich der Sehaufgabe oder Tätigkeit
(Gemäß VDI-Richtlinie 6008)

Ēm
Lux

UGRL

 Uo

Ra

Flure: Tagesbeleuchtung in Bodennähe
(10 cm ab Boden)
200-300 22 0,40 80

Flure: Tagesbeleuchtung in Augenhöhe
(140-160 cm ab Boden)

300-500 22 0,40 80

Flure: Nachtbeleuchtung in Bodennähe

50-100 22 0,60 80

Treppen

300-500 22 0,40 80

Ēm Lux: Beleuchtungsstärke, UGR: Blendung, Uo: Gleichmäßigkeit, Ra: Farbwiedergabe

Treppen im Pflegeheim richtig beleuchten

An Treppen bieten sich gut entblendete Wandleuchten und minimalisierte LED-Lösungen an, die in Handläufe oder Trittstufen integriert werden können und so für mehr Sicherheit sorgen. Breitstrahlende Decken- oder Wandleuchten – parallel zum Treppenverlauf montiert – sorgen für kurze, weiche Schatten. So werden Trittstufen schneller und besser erkannt.

Für zusätzlichen Komfort sorgen Orientierungsleuchten, die in die Wand eingebaut oder direkt in die Setzstufen integriert werden. Hier muss mindestens jede dritte Stufe beleuchtet werden.

Normen

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