Nebenstraßen und verkehrsberuhigte Zonen

Die Beleuchtung von Anlieger- und Wohnstraßen mit Geschwindigkeiten bis 30 Stundenkilometer ist in erster Linie aktiver Unfallschutz für die „schwachen" Verkehrsteilnehmer. Eine gute Beleuchtung verbessert die Sehleistung, erhöht die Attraktivität im kommunalen Umfeld und gibt Sicherheit: Einbrüche nehmen bei steigenden Beleuchtungsstärken deutlich ab.


Auf reinen Verkehrsstraßen kann die Beleuchtung bevorzugt auf die Sehaufgaben des Kraftfahrers abgestimmt werden. Bei Anlieger- und Nebenstraßen sieht das anders aus: Hier sind unterschiedlich schnelle Verkehrsteilnehmer unterwegs – Fußgänger, spielende Kinder, Rad- und Autofahrer. Ein ausreichend hohes und gleichmäßiges Beleuchtungsniveau sorgt dafür, dass Personen oder Gegenstände, die oft ganz unvermittelt auftauchen, schneller wahrgenommen und Unfälle vermieden werden. Vor allem bei Anlieger- und Wohnstraßen ohne Gehweg ist die Unfallgefahr besonders hoch.

Auswahlkriterien für die Beleuchtungsstärke

Bewertet werden Anlieger- und Wohnstraßen über die mittlere und minimale horizontale Beleuchtungsstärke. Je nach Situation kann eine mittlere Beleuchtungsstärke von 2 bis 15 Lux erforderlich sein. Typische Auswahlkriterien, die gesondert berücksichtigt werden müssen, sind

  • Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung,
  • parkende Autos oder
  • die Einstufung der  Fahraufgaben.

Streulicht reduzieren

Licht ist nicht nur auf der Fahrbahn wichtig, auch angrenzende Bereiche wie Parkbuchten, Fußgänger- und Radwege  müssen ausreichend beleuchtet werden. Doch Vorsicht: Zu hohe Beleuchtungsstärken in der Nähe von Wohnungsfenstern können störende Lichtimmissionen erzeugen.

Moderne LED-Leuchten oder Leuchten mit Reflektortechnik geben ihr Licht nur auf den relevanten Bereich der Straße bzw. des Fahrrad- und Fußweges. Streulicht in Richtung der Fenster und Gärten von Anwohnern sowie eine Abstrahlung in Richtung Himmel werden damit auf ein Minimum reduziert.

Licht sorgt für mehr Sicherheit

Zur Fürsorgepflicht der Kommunen gegenüber ihren Bürgern zählt neben der Verkehrssicherheit auch, das Sicherheitsgefühl zu steigern. Eine gute Beleuchtung erhöht das subjektive Sicherheitsempfinden von Passanten und Anwohnern deutlich. Das sichere Erkennen von Personen hilft außerdem dabei, sich schneller auf Gefahrensituationen einzustellen und reagieren zu können. Täter scheuen grundsätzlich die Helligkeit aus Angst, erkannt zu werden.

Eine mittlere Beleuchtungsstärke von 2 bis 15 Lux und eine halbzylindrische Beleuchtungsstärke von 0,4 bis 3 Lux – gemessen in einer Höhe von 1,5 Metern über dem Boden –  sorgt für das notwendige Maß an Sicherheit und Komfort. 

Moderne Lichttechnik spart Kosten

Durch steigende Energiepreise und hohe Anforderungen an den Klimaschutz ist auch die Straßenbeleuchtung gefordert, Energie und Kosten zu sparen. Der falsche Weg ist jedoch, einfach jede zweite Leuchte in verkehrsarmen Nachtstunden abzuschalten. Dadurch können gefährliche Dunkelzonen entstehen.

Infrage kommen deshalb nur Schaltungen, die auch bei geringer Verkehrsdichte – z. B. zwischen 23 und 5 Uhr – eine gleichmäßige Beleuchtung garantieren:

  • Abschalten ist nur möglich bei zwei oder mehreren Leuchten auf einem Mast (eine Leuchte bleibt immer eingeschaltet) oder bei Leuchten mit zwei Lampen (eine Lampe bleibt immer eingeschaltet). Dabei sollten beiden Leuchten bzw. beide Lampen im täglichen Wechsel geschaltet werden.
  • Bei einzelnen einlampigen Mastleuchten kann die Lampenleistung verringert werden: Die Leistungsreduzierung jedes einzelnen Lichtpunktes beispielsweise von 80 Watt auf 50 Watt übernehmen Vorschaltgeräte mit integrierter Leistungsabsenkung.

Beträchtliches Einsparpotenzial und hohen Komfort bieten Lichtmanagementsysteme in Kombination mit effizienten LED-Leuchten. Einzelne Lichtpunkte oder Gruppen lassen sich damit bedarfsorientiert digital schalten oder dimmen, um das Beleuchtungsniveau den tatsächlichen Erfordernissen anzupassen. Gleichzeitig können Informationen über Betriebszustand, Energieverbrauch und Ausfälle gesammelt und dokumentiert werden.

Bewertungskriterien für Nebenstraßen und verkehrsberuhigte Zonen

Für Anlieger- und Wohnstraßen sowie Tempo-30-Zonen mit oder ohne Gehweg  gilt:

  • Anlieger- und Wohnstraßen werden über die mittlere und minimale horizontale Beleuchtungsstärke bewertet.
  • Je nach örtlicher Situation kann eine mittlere Beleuchtungsstärke von 2 bis 15 Lux erforderlich sein.
  • Zu berücksichtigende Auswahlkriterien sind Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, parkende Autos, Einstufung der Schwierigkeit der Fahraufgabe.
  • Minimale Beleuchtungsstärke von 0,4 Lux bis 3 Lux, um die erforderliche Gleichmäßigkeit zu erzielen.
  • Eine angemessene halbzylindrische Beleuchtungsstärke von 0,4 bis 3 Lux erleichtert das Erkennen entgegenkommender Personen und schützt vor Kriminalität.

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