Parks und Grünanlagen

Parks und Grünanlagen stehen für Attraktivität und Lebensqualität in Städten und Kommunen. Die Beleuchtung sorgt hier für stimmungsvolle Inszenierungen, hilft bei der Orientierung und sorgt für Sicherheit.


Parks und Grünanlagen werden auch als „grüne Lunge" der Stadt bezeichnet. Über den ökologischen Aspekt hinaus erfüllen die Grünflächen aber auch eine wichtige emotionale Funktion: Sie laden zur Entspannung und zu Aktivitäten ein und verbessern die Lebensqualität in einer von Bauwerken und Straßen dominierten Umgebung.

Licht gibt Sicherheit

Wenn es dunkel wird, kann sich das positive Lebensgefühl in Parks und Grünanlagen sehr schnell ins Gegenteil verwandeln. Eine ausgewogene Beleuchtung mit erhöhten vertikalen Lichtanteilen trägt in den Abend- und Nachtstunden erheblich dazu bei, dass sich Passanten und Radfahrer sicherer fühlen und besser bewegen können. Wichtig ist eine normgerechte, halbzylindrische Beleuchtungsstärke von mindestens 0,4 bis 3 Lux. Sie sorgt dafür, dass entgegenkommende Personen und Gesichter schnell und gut zu erfassen sind.  

Für den Abstand der Leuchten an den Wegen gilt: je niedriger die Lichtpunkthöhe, umso kürzer der Abstand zur nächsten Leuchte. Dieser Abstand hängt außerdem von der Wegeführung und der Übersichtlichkeit der Parkanlage ab.

Hindernisse erkennen

Leuchten entlang der Wege kennzeichnen deren Verlauf und erleichtern bei Dunkelheit die Orientierung. Ihr Licht erleichtert es Fußgängern, Fahrradfahrern oder Skatern die Beschaffenheit des Bodens, Hindernisse und Niveauunterschiede zu erkennen. Dafür ist eine Beleuchtungsstärke von mindestens 0,4 Lux bis 3 Lux im Bewertungsfeld richtig.

Beleuchtung mit dekorativer Funktion

Die dekorative Beleuchtung von Park- und Grünanlagen nimmt eine wichtige Funktion im modernen Stadtmarketing ein. Licht definiert die städtische Lebensqualität in den Abendstunden – und lässt Lichtstimmungen entstehen, die Besucher auch emotional ansprechen. Die Anstrahlung von Bäumen, Skulpturen, Wasserspielen und besonderen Bauwerken lenkt den Blick auf Besonderheiten und schafft eine angenehme Atmosphäre. Diese Inszenierungen mit Licht leben vom spannungsvollen Wechsel zwischen hohen Leuchtdichten und dunklerer Umgebung.

Wichtig: Passanten dürfen nicht geblendet werden (Lichtrichtung = Blickrichtung). Zudem sollten Lichtimmissionen in der Nachbarschaft des Parks ausgeschlossen sein. Für Effizienz und Komfort sorgen langlebige LED-Lösungen und ein Lichtmanagementsystem, das nach Bedarf programmiert werden kann und im Idealfall auch defekte Leuchten meldet.

Tagsüber übernehmen die Leuchten eine rein gestalterische Funktion, die den Stil der Umgebung prägt. So passt zum Beispiel die Formensprache eines klaren, schlichten Designs zwar nicht in einen Barockgarten, aber sehr wohl in einen klar strukturierten Park.

Bewertungskriterien für Parks und Grünanlagen

Für Parks und Grünanlagen gelten die Auswahltabellen in DIN 13201-1.

  • Bei reinem Fußgängerverkehr gilt als lichttechnisches Bewertungskriterium die mittlere horizontale Beleuchtungsstärke. Der Wartungswert sollte hier zwischen 2 Lux und 15 Lux liegen. Im Bewertungsfeld müssen mindestens 0,4 Lux bis 3 Lux erreicht werden.  
  • Das Beleuchtungsniveau dieser Anlagen richtet sich auch nach der Umgebungshelligkeit.
  • Sind die Gehwege mit Treppen oder Stufen versehen oder weisen die Gehwege Unebenheiten auf, ist  ein höheres Beleuchtungsniveau notwendig.
  • Die halbzylindrische Beleuchtungsstärke sollte mindestens 0,6 Lux bis 5 Lux betragen, um Personen und deren Gesichter frühzeitig erkennen zu können. Maßgeblich ist der Wert 1,5 Meter über dem Boden.
  • Für Radwege beträgt der Wartungswert der mittleren horizontalen Beleuchtungsstärke nach DIN 13201-1– je nach Umgebungshelligkeit und Verkehrsaufkommen – 2  bis 15 Lux. Im Bewertungsfeld muss die minimale Beleuchtungsstärke mindestens 0,4 bis 3 Lux betragen.

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