Bahnhofsvorplätze und Busbahnhöfe

Bahnhöfe vermitteln oft den ersten Eindruck, den Besucher von einer Stadt bekommen. Dem Anspruch, die „Visitenkarte einer Kommune" zu sein, werden sie aber nicht immer gerecht. Mit dem richtigen Licht gewinnen diese Schnittstellen von öffentlichem und individuellem Verkehr an Attraktivität und Sicherheit.


Auf das Ziel, den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu machen, können sich selbst unterschiedlichste Fraktionen einer Bürgerschaft meist einigen. Dazu müssen nicht nur Preise und Fahrpläne stimmen, sondern auch die dazugehörigen städtischen Räume wie Bahnhofsvorplätze oder Busbahnhöfe ästhetisch, sicher und funktional beleuchtet sein.

Für eine gute Orientierung von Fahrgästen und Fahrern sollte sich der gesamte Bereich durch eine eigenständige Beleuchtung vom Umfeld abheben. Die Haltebereiche lassen sich zusätzlich mit Licht markieren, und insbesondere sollten die unterschiedlichen Trittebenen für einen sicheren Ein- und Ausstieg gut zu unterscheiden sein.

Licht unterstützt das Sicherheitsgefühl

Die Beleuchtung für Bahnhofsvorplätze und Busbahnhöfe hat auch großen Einfluss auf das subjektive Sicherheitsgefühl: Je nach Einstufung des Risikos und bei erhöhter Gefahr müssen gegebenenfalls höhere Beleuchtungsstärken oder ein speziell abgestimmtes Lichtkonzept verwendet werden.

Die Wahrnehmung und Erkennbarkeit von Gesichtern wird durch eine minimale halbzylindrische Beleuchtungsstärke von 0,4 Lux bis 3 Lux erleichtert. Ob im Laufe der Nachtstunden die Beleuchtungsstärke zur Energieeinsparung abgesenkt wird, muss situationsbedingt abgewogen werden.

Bewertungskriterien für Bahnhofsvorplätze und Busbahnhöfe

Über das Auswahlverfahren der DIN 13201-1 und anhand spezifischer Entscheidungskriterien für Verkehrswege und -flächen werden die jeweiligen Anforderungen an die Beleuchtung von Busbahnhöfen und Bahnhofsvorplätzen ermittelt.

  • Lichttechnisches Bewertungskriterium ist die mittlere horizontale Beleuchtungsstärke. Der Wartungswert liegt zwischen 7,5 Lux und 50 Lux. Im Bewertungsfeld müssen mindestens 3 Lux bis 20 Lux erreicht werden.
  • Eine gute Wahrnehmung von Personen und deren Gesichtern wird durch eine angemessene halbzylindrische Beleuchtungsstärke von 0,4 Lux bis 3 Lux erreicht.
  • Für die Treppenbeleuchtung in öffentlichen Außenbereichen, wie beispielsweise an Bahnhöfen, wird die DIN EN 12464-2 zur Beleuchtung von Arbeitsstätten herangezogen. Bei gelegentlich genutzten Treppen genügen 5 Lux, bei stark frequentierten Treppen hingegen sind bis zu 50 Lux vorgeschrieben.

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