Intensivpflege

Schwerkranke brauchen Ruhe und unaufdringliches Licht. Dauerüberwachung und Notfallbehandlung erfordern ein höheres Beleuchtungsniveau. Deshalb ist für Aufwachraum und Intensivstation ein flexibles Beleuchtungssystem notwendig.


Die vielfältigen Aufgaben und Sehtätigkeiten in Räumen der Intensivpflege erfordern eine mehrschichtige Beleuchtungsausstattung, die separat und variabel zu- oder abgeschaltet werden kann und dimmbar ist. Im Gegensatz zu normalen Patientenzimmern, in denen die Beleuchtungsanlage auch Bestandteil der medizinischen Versorgungseinheiten sein kann, sind die Leuchten auf der Intensivstation in der Regel getrennt von der aufwendigen Medizintechnik installiert.

Mindestens vier Beleuchtungssituationen müssen kurzfristig abrufbar sein:

  • Die Allgemeinbeleuchtung für die Grundhelligkeit im Raum: Behaglich und damit genesungsfördernd wirkt überwiegend indirektes Licht mit einer Beleuchtungsstärke von 100 Lux.
     
  • Zusätzliches direkt strahlendes Licht mit 300 Lux Beleuchtungsstärke ermöglicht einfache Untersuchungen und Behandlungen am Patientenbett. Bei Bedarf kann der Patient dieses Licht auch als Lesebeleuchtung nutzen. Um Zimmernachbarn nicht zu stören, ist der Einsatz einer flexiblen Leseleuchte empfehlenswert.
     
  • Notfallbeleuchtung: 1.000 Lux Beleuchtungsstärke und Lichtquellen mit einem Farbwiedergabeindex Ra ≥ 90 stellen sicher, dass Ärzte und Pflegekräfte jedes Detail gut und sicher erkennen können. Für die Notfallversorgung eignet die Lichtfarbe Neutralweiß mit einer Farbtemperatur zwischen 3.800 und 5.300 Kelvin.
     
  • Schlaf-/Überwachungslicht mit maximal 20 Lux.
Bereich der Sehaufgabe oder Tätigkeit
(Werte nach DIN EN 12464-1 und DIN 5035-3)

Ēm
Lux

UGRL

 Uo

Ra

Allgemeinbeleuchtung 100 19 0,4 90
Einfache Untersuchung 300 19 0,6 90
Untersuchung und Behandlung 1.000 19 0,7 90
Nachtüberwachung 20 19  - 90

Ēm Lux: Beleuchtungsstärke, UGR: Blendung, Uo: Gleichmäßigkeit, Ra: Farbwiedergabe


Patienten in der Intensivpflege erhalten nur wenig Tageslicht. Human Centric Lighting (HCL) simuliert über den Tag hinweg durch sich verändernde Lichtfarben und Beleuchtungsstärken das natürliche Licht und fördert die Genesung.

Intensivstation: Schlafen trotz Überwachung

Die ständige Überwachung auf der Intensivstation dient dem Wohl des Patienten und kann unter Umständen Leben retten. Ein guter Schlaf ist wichtig für den Genesungsprozess und sollte so wenig wie möglich durch die Beleuchtung beeinträchtigt werden. Die Nachtüberwachung und Übersichtsbeleuchtung darf daher eine Stärke von 20 Lux nicht überschreiten.

Eventuell angrenzende Räume mit Beobachtungsfenster werden vorzugsweise mit einer regelbaren Beleuchtung ausgestattet, die an das geringe Beleuchtungsniveau im Intensivpflegezimmer angepasst werden kann. Damit der Patient nicht gestört wird, muss dieses Licht abgeschirmt und blendfrei sein. Zudem darf es in den Fenstern keine störenden Reflexionen hervorrufen.

Mitunter werden auch Zimmer der Normalpflege so ausgebaut, dass eine intensive Pflege mit ständiger Überwachung der Patienten möglich ist. In diesem Fall muss nicht nur die Ausstattung, sondern auch die Beleuchtung an die erweiterten Aufgaben angepasst werden.

Empfehlungen zur Säuglingspflege

Für Räume der Säuglingspflege wird zur Allgemeinbeleuchtung die doppelte Beleuchtungsstärke (200 Lux) und ein warmweißer Farbton empfohlen. Für die Überwachung der Säuglinge empfiehlt sich in eine seiner gute Farbwiedergabe mit einem Farbwiedergabeindex von mindestens Ra 90, um eventuelle Hautverfärbungen schnell und richtig zu erkennen.

Normen

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